Germany – Rescue vehicles – Lieferung von vier Rettungstransportwagen (RTW, Typ C DIN EN 1789:2020-12) einschließlich Beladung für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm — Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement (DEU)
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1118125.84 RES-0001 900000.00 900000.00 selec-w TEN-0001 tenders 2 t-esubm 2 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 1 t-verif-inad-low 0 CON-0001 false false false LOT-0001 RES-0002 47426.48 34910.64 selec-w TEN-0003 tenders 3 t-esubm 3 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-verif-inad-low 0 CON-0003 false false false LOT-0002 RES-0003 274103.00 183215.20 selec-w TEN-0002 tenders 3 t-esubm 3 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 1 t-verif-inad-low 0 CON-0002 false false false LOT-0003 TEN-0001 false 900000.00 not-known TPA-0001 LOT-0001 5 - 21203914 TEN-0002 false 183215.20 not-known TPA-0002 LOT-0003 2 - 21191466 TEN-0003 false 34910.64 not-known TPA-0003 LOT-0002 3 - 21197542 CON-0001 2026-09-21+02:00 Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH, 48488 Emsbüren 1 TEN-0001 CON-0002 2026-09-21+02:00 Stryker GmbH & Co. KG, 47228 Duisburg 2 TEN-0002 CON-0003 2026-09-21+02:00 Regina Lange Medizintechnik GmbH, 44289 Dortmund 3 TEN-0003 TPA-0001 ORG-0003 TPA-0002 ORG-0004 TPA-0003 ORG-0005 29 http://www.hamm.de ORG-0001 Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement Gustav-Heinemann-Str. 10 Hamm 59065 DEA54 DEU 05915-31001-76 Frau Brohl +49 2381-179853 +49 2381-172852 submission@stadt.hamm.de http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html ORG-0002 Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Str- 9 Münster 48147 DEA33 DEU 05515-03004-07 vergabekammer@brms.nrw.de +49 2514111691 +49 2514112165 vergabekammer@brms.nrw.de false UBO-0001 http://was-vehicles.com large ORG-0003 Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH Darwinstraße 11 Emsbüren 48488 DE949 DEU DE811848806 +49590393201100 n.straten@was-vehicles.com false UBO-0002 http://stryker.com large ORG-0004 Stryker GmbH & Co. KG Dr.-Homer-Stryker-Platz 1 Duisburg 47228 DEA12 DEU DE813903747 020658370 02065837495 ausschreibung@stryker.com false UBO-0003 http://www.lange-medizintechnik.de small ORG-0005 Regina Lange Medizintechnik GmbH Römerstraße 64 Dortmund 44289 DEA52 DEU HRB 34670 Dortmund 02304-943576 02304-943578 lange-medizintechnik@t-online.de ORG-0006 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 noreply.esender_hub@bescha.bund.de UBO-0001 DEU UBO-0002 DEU UBO-0003 DEU 00655370-2026 184/2026 2026-09-23+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 ba7156ab-e822-4fd8-8619-fb6e5baa8f2e a0ce6032-cf42-469d-98b0-c62c7b10e267 2026-09-22+02:00 10:14:22+02:00 01 2026-09-22+02:00 32014L0024 can-standard DEU body-pl-la gen-pub ORG-0001 ted-esen ORG-0006 false false false no-eu-funds vgv Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ORG-0002 ORG-0002 open false false 2026-06/258 Lieferung von vier Rettungstransportwagen (RTW, Typ C DIN EN 1789:2020-12) einschließlich Beladung für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm Die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung von vier komplett ausgestatteten Rettungstransportwagen, Typ C nach DIN EN 1789:2020-12 für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm in vier Losen in einem offenen Verfahren aus. supplies #Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRDYRQTX9DC#
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: - Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" - Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" - Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben - die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck)
(1.4) Bei Eignungsleihe: - Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803 - Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz - Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(1.6) Vordruck "Angebot" (1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnisse der Lose 1-3 und Zusammenfassung der Lose" (1.8) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot (1.9) Ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit (techn. Spezifikationen, Normen etc.)
(1.10)Bieter für Los 1 (1.10.1) Ausbaubeschreibung und aussagefähige Unterlagen zum Ausbau - entsprechende Zeichnungen der Konstruktion - Angaben über die dafür vorgesehenen Werkstoffe etc. - Technische Beschreibung mit bildlichen Darstellungen (1.10.2) Nachweis der sicherheitstechnischen Prüfung - Zertifikate/Berechnungen für den Sitz im Fahrgastraum, Gurtanbindepunkte - Anbindung der medizintechnischen Gerätschaften an das Mobiliar (Schrankauszüge, Schubladen und Klappen). - Prüfbericht mit allen Anlagen und Fotos über die Aufbaufestigkeit des Kofferaufbaus nach DIN EN 13500 (1.10.3) Hinweise zu erforderlichen Ausnahmegenehmigungen (1.10.4) Angaben zu ggf. nur für bestimmte Aufbauhersteller nötige zusätzliche Sonderausstattungen (1.10.5) Nachweis der Zertifizierung über den Einbau von Digitalfunkgeräten (1.10.6) Nachweis des erfolgreich durchgeführten und bestandenen Crashtests unter Angabe der Prüfberichtnummer (1.10.7) Vorläufige Gewichtsbilanz (1.10.8) Energiebilanz (1.10.9) Beladepläne, Entwurfsskizze über die Unterbringung der Ausrüstungsgegenstände (1.10.10) Informationen zur Sitzbeschaffenheit und Befestigung inkl. Nachweis über erforderliche Zulassungen oder Prüfzertifikate (1.10.11) Vorführung eines vergleichbaren Komplettfahrzeugs oder Ausbaus
(2) Auf bes. Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen (2.1) Los 1 (2.1.1) Erläuterungen zu den angebotenen verlängerten Garantiezeiten, Gewährleistungsumfang und der Wartungsintervalle (2.1.2) Vorführung eines vergleichbaren Komplettfahrzeugs oder Ausbaus (2.1.3) Nach Zuschlagserteilung: Name des eingesetzten Projektbeauftragten (2.1.4) Nach Zuschlagserteilung: Ergebnis der Abnahmen
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: - Leistungsbeschreibung - Bewerbungsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe - Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen. 34114110 33100000 33190000 34000000 34114000 34370000 Los 1: Der Auftraggeber übernimmt die ausgebauten Fahrzeuge nach erfolgreicher Schlussabnahme beim Auftragnehmer zu Los 1.
Los 2 und 3: Der Auftragnehmer hat die Leistung an den Ort des Auftragnehmers zu Los 1 zu liefern. Der Auftragnehmer zu Los 1 wird nach Auftragserteilung bekannt gegeben. anyw LOT-0001 false false false no-eu-funds false poi-exa 50 price 1) Preis Der Bieter, der das preisniedrigste, wertbare und in allen Preisangaben nachvollziehbare Angebot für das Preiskriterium vorlegt, erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte. Angebote mit dem 2fachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt linear nach folgender Formel: Preispunkte = max.Punktzahl - ( (a-b)/b) x max.Punktzahl a = zu bewertender Angebotspreis b = günstigster Angebotspreis Die Punktzahl wird mit 50 % gewichtet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. poi-exa 40 quality 2) Qualität der einzelnen Komponenten Es können maximal 100 Punkte für die im Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungsdaten erreicht werden. Jede Position der folgenden Tabelle "Leistungsdaten" wird einzeln nach den festgelegten Einzelkriterien bewertet. Bei der Angabe "vorhanden/nicht vorhanden" erfolgt die Vergabe der jeweils vorgesehenen Punktzahl. Eine Gesamtbewertung mit weniger als 85 Punkten führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung da die Fahrzeuge dann nicht mehr den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Die Punktzahl wird mit 40 % gewichtet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. poi-exa 10 quality 3) Garantiebedingungen Der Bieter mit einer Vollgarantie von 48 Monaten oder länger erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte. Die Punkteberechnung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt linear nach der unten aufgeführten Formel. Vollgarantie auf sämtliche Bauteile (außer Verschleißteile) gerechnet ab dem Tag der Zulassung des Fahrzeugs auf den Auftraggeber ohne Kilometer- oder Leistungsbegrenzung: 24 Monate 0 Punkte 48 Monate (oder länger) 100 Punkte Punktzahl=a/b x max.Punktzahl a = zu bewertende Garantiedauer b = höchste Garantiedauer Die Punktzahl wird mit 10 % und gewichtet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die Erreichung von 0 Punkten erfüllt die Mindestanforderungen des Leistungsverzeichnisses und führt nicht zum Ausschluss des Angebotes. Bei der Angabe einer Garantiezeit von weniger als 24 Monaten führt dies zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. ORG-0001 Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ORG-0002 ORG-0002 true false none none 1 Lieferung von Rettungstransportwagen, Typ C nach DIN EN 1789:2020-12 (4 Stück) Der Auftragnehmer hat vier Rettungstransportwagen (Fahrgestell und Aufbau) inkl. betriebsbereiter Montage und der Verlastung der aus den Losen 2 und 3 beigestellten Artikel zu liefern. supplies none 34114110 33100000 33190000 34000000 34114000 34370000 Der Auftraggeber übernimmt die ausgebauten Fahrzeuge nach erfolgreicher Schlussabnahme beim Auftragnehmer zu Los 1. anyw 2028-01-01+01:00 2028-06-08+02:00 LOT-0002 false false false no-eu-funds false poi-exa 50 price 1) Preis Der Bieter, der das preisniedrigste, wertbare und in allen Preisangaben nachvollziehbare Angebot für das Preiskriterium vorlegt, erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte. Angebote mit dem 2fachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt linear nach folgender Formel: Preispunkte = max.Punktzahl - ( (a-b)/b) x max.Punktzahl a = zu bewertender Angebotspreis b = günstigster Angebotspreis Die Punktzahl wird mit 50 % gewichtet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. poi-exa 40 quality 2) Qualität der einzelnen Komponenten Es können maximal 100 Punkte für die im Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungsdaten erreicht werden. Jede Position der folgenden Tabelle "Leistungsdaten" wird einzeln nach den festgelegten Einzelkriterien bewertet. Bei der Angabe "vorhanden/nicht vorhanden" erfolgt die Vergabe der jeweils vorgesehenen Punktzahl. Eine Gesamtbewertung mit weniger als 85 Punkten führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung da die Fahrzeuge dann nicht mehr den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Die Punktzahl wird mit 40 % gewichtet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. poi-exa 10 quality 3) Garantiebedingungen Der Bieter mit einer Vollgarantie von 48 Monaten oder länger erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte. Die Punkteberechnung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt linear nach der unten aufgeführten Formel. Vollgarantie auf sämtliche Bauteile (außer Verschleißteile) gerechnet ab dem Tag der Zulassung des Fahrzeugs auf den Auftraggeber ohne Kilometer- oder Leistungsbegrenzung: 24 Monate 0 Punkte 48 Monate (oder länger) 100 Punkte Punktzahl=a/b x max.Punktzahl a = zu bewertende Garantiedauer b = höchste Garantiedauer Die Punktzahl wird mit 10 % und gewichtet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die Erreichung von 0 Punkten erfüllt die Mindestanforderungen des Leistungsverzeichnisses und führt nicht zum Ausschluss des Angebotes. Bei der Angabe einer Garantiezeit von weniger als 24 Monaten führt dies zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. ORG-0001 Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ORG-0002 ORG-0002 true false none none 2 Lieferung der Beladung für Rettungstransportwagen, Typ C nach DIN EN 1789:2020-12 (4 Satz) Der Auftragnehmer hat die medizinische Beladung für die vier Rettungstransportwagen, Typ C nach DIN EN 1789:2020-12 zu liefern. supplies none 34114110 33100000 33190000 34000000 34114000 34370000 Der Auftragnehmer hat die Leistung an den Ort des Auftragnehmers zu Los 1 zu liefern. anyw 2028-01-01+01:00 2028-06-08+02:00 LOT-0003 false false false no-eu-funds false poi-exa 50 price 1) Preis Der Bieter, der das preisniedrigste, wertbare und in allen Preisangaben nachvollziehbare Angebot für das Preiskriterium vorlegt, erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte. Angebote mit dem 2fachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt linear nach folgender Formel: Preispunkte = max.Punktzahl - ( (a-b)/b) x max.Punktzahl a = zu bewertender Angebotspreis b = günstigster Angebotspreis Die Punktzahl wird mit 50 % gewichtet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. poi-exa 40 quality 2) Qualität der einzelnen Komponenten Es können maximal 100 Punkte für die im Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungsdaten erreicht werden. Jede Position der folgenden Tabelle "Leistungsdaten" wird einzeln nach den festgelegten Einzelkriterien bewertet. Bei der Angabe "vorhanden/nicht vorhanden" erfolgt die Vergabe der jeweils vorgesehenen Punktzahl. Eine Gesamtbewertung mit weniger als 85 Punkten führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung da die Fahrzeuge dann nicht mehr den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Die Punktzahl wird mit 40 % gewichtet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. poi-exa 10 quality 3) Garantiebedingungen Der Bieter mit einer Vollgarantie von 48 Monaten oder länger erhält die maximale Bewertung: 100 Punkte. Die Punkteberechnung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt linear nach der unten aufgeführten Formel. Vollgarantie auf sämtliche Bauteile (außer Verschleißteile) gerechnet ab dem Tag der Zulassung des Fahrzeugs auf den Auftraggeber ohne Kilometer- oder Leistungsbegrenzung: 24 Monate 0 Punkte 48 Monate (oder länger) 100 Punkte Punktzahl=a/b x max.Punktzahl a = zu bewertende Garantiedauer b = höchste Garantiedauer Die Punktzahl wird mit 10 % und gewichtet und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die Erreichung von 0 Punkten erfüllt die Mindestanforderungen des Leistungsverzeichnisses und führt nicht zum Ausschluss des Angebotes. Bei der Angabe einer Garantiezeit von weniger als 24 Monaten führt dies zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. ORG-0001 Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ORG-0002 ORG-0002 true false none none 3 Lieferung von Fahrtragen und deren Einzugssystemen sowie der Transportstühle, geeignet für den Rettungstransportwagen, Typ C nach DIN EN 1789:2020-12 (4 Satz) Der Auftragnehmer hat die Fahrtragen und deren Einzugssystemen sowie der Transportstühle, geeignet für den Rettungstransportwagen, Typ C nach DIN EN 1789:2020-12 zu liefern. supplies none 34114110 33100000 33190000 34000000 34114000 34370000 Der Auftragnehmer hat die Leistung an den Ort des Auftragnehmers zu Los 1 zu liefern. anyw 2028-01-01+01:00 2028-06-08+02:00 2000-01-01Z
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