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Germany – Repair and maintenance services of security and defence materials – BG_1657_EU/26 - Werksinstandsetzung Bremsbaugruppen des Systems TPz 1 Fuchs — HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (DEU)

HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH · EU Tenders Electronic Daily (TED)
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Germany – Repair and maintenance services of security and defence materials – BG_1657_EU/26 - Werksinstandsetzung Bremsbaugruppen des Systems TPz 1 Fuchs — HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH — EU services notice (661186-2026)
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not-max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 ten-val-low eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation ten-val-hig eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation RES-0001 -1 -1 selec-w TEN-0001 max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 tenders 1 t-esubm 1 part-req 1 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-verif-inad-low 0 CON-0001 false false LOT-0001 ten-val-low eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation ten-val-hig eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation RES-0002 -1 -1 selec-w TEN-0002 max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 tenders 1 t-esubm 1 part-req 1 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-verif-inad-low 0 CON-0001 false false LOT-0002 ten-val-low eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation ten-val-hig eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation RES-0003 -1 -1 selec-w TEN-0003 max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 tenders 1 t-esubm 1 part-req 1 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-verif-inad-low 0 CON-0001 false false LOT-0003 TEN-0001 false not-known TPA-0001 LOT-0001 1 TEN-0002 false not-known TPA-0001 LOT-0002 1 TEN-0003 false not-known TPA-0001 LOT-0003 1 CON-0001 2026-09-24+02:00 SCHÜLER Wehrtechnik GmbH, 65553 Limburg a. d. Lahn 1 TEN-0001 TEN-0002 TEN-0003 TPA-0001 ORG-0003 31 ORG-0001 HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Josef-Wirmer-Straße 2-8 Bonn 53123 DEA22 DEU 992-80013-14 +49 228-4463-2242 vergabe@hilgmbh.de https://www.bundeskartellamt.de/ ORG-0002 Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 Bonn 53113 DEA22 DEU t:022894990 992-80013-14 +49 2289499-0 +49 2289499-163 vk@bundeskartellamt.bund.de false UBO-0001 http://www.schueler-gruppe.de medium ORG-0003 SCHÜLER Wehrtechnik GmbH Auf der Heide 7 Limburg a. d. Lahn 65553 DEA22 DEU Limburg/Lahn 80 +49 64319483-0 +49 64319483-30 wehrtechnik@schueler-gruppe.de ORG-0004 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 noreply.esender_hub@bescha.bund.de UBO-0001 DEU 00661186-2026 186/2026 2026-09-25+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 989ff76f-7dce-4850-a555-1a8656d7bd0b 2352f6eb-fd63-4623-814b-c2b82605e9dc 2026-09-24+02:00 14:22:51+02:00 01 2026-09-24+02:00 32009L0081 can-standard DEU def-cont defence ORG-0001 ted-esen ORG-0004 false false no-eu-funds vsvgv Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 neg-w-call false false BG_1657_EU/26 BG_1657_EU/26 - Werksinstandsetzung Bremsbaugruppen des Systems TPz 1 Fuchs Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von Bremsbaugruppen des Systems TPz 1 Fuchs.

Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligen Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf (Sicherheitszuschlag) enthalten. Die tatsächlichen während der Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenen Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern abweichen. Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge (Schätzbedarf + Sicherheitszuschlag). Eine Verpflichtung des AG, Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 4 Jahren.

Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund endet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden. services #Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDDYR2HMT4W#

Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen. 50600000 50000000 50630000 Werk des Auftragnehmers anyw LOT-0001 false false no-eu-funds per-exa 50.00000000 price Angebotspreis Angebotspreis per-exa 50.00000000 quality Lieferzeit Lieferzeit in Arbeitstagen ORG-0001 Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 false fa-wo-rc none 1 FL 1 - Gesamtlos - 12-177-0382 Gesamtmenge 304 Stk. services none 380756.96 50600000 50000000 50630000 Werk des Auftragnehmers anyw 48 LOT-0002 false false no-eu-funds per-exa 50.00000000 price Angebotspreis Angebotspreis per-exa 50.00000000 quality Lieferzeit Lieferzeit in Arbeitstagen ORG-0001 Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. 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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. 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