Los 3 / Bauabschnitt 3: Niederlahnstein bis Neuwied Bauabschnitt 3: Niederlahnstein bis Neuwied Erneuerung von 22 Gleisen mit 6 Km Erneuerung von 34 Weichen Rückbau von 3 Gleisen Rückbau von 11 Weichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Stützwand (0,2 Km) 7x Ersatzneubau Bahnsteige 1x Neubau PU/ 2x Sanierung PU 5x Neubau Aufzug 6x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 8 Whz Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung Neubau von 1 SSW Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau: Massive Stützbauwerke
Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken
Konstruktiver Ingenieurbau: Eisenbahn- und Straßenüberführungen–Stahl
Konstruktiver Ingenieurbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung
Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle
Spezialtiefbau: Stützbauwerke
Spezialtiefbau: Verankerungen
Elektrische Weichenheizanlagen: Mittel- und Niederspannung
Oberleitungsanlagen Errichtung: 15 kV
Bahnstromleitungen: Neuerrichtung, Umbau, Invest;
Planung Oberleitungen: Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen
Planung E-Technik: Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Planung E-Technik: Planung von elektrischen Energieanlagen
Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consutling GmbH 2. Weihermüller & Vogel GmbH 3. INGENIEURGESELLSCHAFT KEMPA mbH 4. Emch+Berger Holding GmbH 5. BERNARD Gruppe ZT GmbH 6. Ingenieurbüro für Bauwesen Schmidt GmbH 7. Ingenieurbüro Merkin & Völker GmbH 8. LPI Ingenieurgesellschaft mbH 9. IBES Freiberg GmbH 10. GI-Consult GmbH 11. Riemenschneider GmbH 12. Spettmann + Kahr GmbH 13. Afry GmbH 14. DB Kommunikationstechnik GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/03/2025 true false false