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Germany – Electricity – Lieferung und Bezug von elektrischer Energie an die Abnahmestellen der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler V — Stadt Schwedt/Oder, FB 3.4, Abt. Bauc

Stadt Schwedt/Oder, FB 3.4, Abt. Baucontrolling und Vergabestelle · EU Tenders Electronic Daily (TED)
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16 http://www.schwedt.eu ORG-0001 Stadt Schwedt/Oder, FB 3.4, Abt. Baucontrolling und Vergabestelle Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 Schwedt/Oder 16303 DE40I DEU 12-12992262176167-39 +49 3332446-346 +49 3332446-243 vergabestelle.stadt@schwedt.de https://mweke.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren/bb1.c.478846.de ORG-0002 Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 DE40E DEU t:03318661719 +49 331866-1719 +49 331866-1652 Vergabekammer@MWEKE.Brandenburg.de ORG-0003 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 noreply.esender_hub@bescha.bund.de 00597820-2026 167/2026 2026-08-31+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 207c6942-c293-4a6a-a77b-dfe0329c2ec7 5c85f37f-7361-4f57-83ba-b715963693a9 2026-08-28+02:00 06:51:03+02:00 01 2026-08-28+02:00 32014L0024 cn-standard DEU la gen-pub ORG-0001 ted-esen ORG-0003 false false no-eu-funds false vgv DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document exg-natl-bre-nat-law epo-notice epo-procurement-document ORG-0001 Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ORG-0002 DEU open https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD8HJYW false false L 10/2026 Pi Lieferung und Bezug von elektrischer Energie an die Abnahmestellen der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr Lieferung und Bezug von elektrischer Energie (Stromlieferung) an die Abnahmestellen der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr supplies #Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8HJYW#

Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 50.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. 09310000 09300000 09000000 Die Lieferung des Stroms erfolgt an die in "Anlage 1 Abnahmestellen Verbrauch" aufgeführten Verbrauchsstellen (siehe Vergabeunterlagen). Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 Schwedt/Oder 16303 DE40I DEU LOT-0001 slc-suit-reg-trade Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung slc-stand-other - aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate) - aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) slc-stand-ins aktuell gültiger Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung false false not-allowed no-eu-funds not-requ not-allowed false DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD8HJYW/documents Die Rechnungsanschrift unabhängig von einer ggf. abweichenden Lieferanschrift lautet: Gemeinde Pinnow mitverwaltet durch die Stadt Schwedt/Oder Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder Einreichung einer E-Rechnung Die Rechnung und die Rechnungsunterlagen für die mitverwaltete Gemeinde Pinnow sind elektronisch in einem vorgegebenen strukturierten Format (XRechnung oder ZUGFeRD) bei der Stadt Schwedt/Oder einzureichen. OZG-konformer Rechnungseingang (Vorzugsvariante): Verwenden Sie bitte die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter Nutzung der Leitweg-ID der Gemeinde Pinnow 12-12992262178391-60. Diese OZG-konforme Rechnungseingangsplattform ist unter https://xrechnung-bdr.de/ zu erreichen. Alternativ können Sie die elektronische Rechnung über die E-Mail-Adresse xrechnung.stadt@schwedt.de einreichen. Soweit keine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung besteht, können die herkömmlichen Rechnungsformate weiterhin genutzt werden. false late-some Die Entscheidung erfolgt in Abhängigkeit der Art der Unterlagen. none epo-notice no not-allowed required false per-exa 70.0 price Preis Das niedrigste angebotene Gesamthonorar erhält die maximal mögliche Punktzahl 3. Das 2-fache der niedrigsten Angebotssumme wird mit 0 Punkten bewertet. Alle Angebote über diese doppelte Summe erhalten 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischen liegenden Angebotssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu einer Dezimalstelle. per-exa 20.0 quality Gesetzes- und verwaltungskonforme Rechnungslegung Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung (gesetzes- und verwaltungskonforme Rechnungslegung) mit der Angabe zu Verrechnungen. Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung ist vollständig überzeugend. Sie entspricht einer gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung. Angaben über ein Verrechnungsverbot sind enthalten - 3 Punkte Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung ist nur teilweise überzeugend. Sie entspricht einer gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung. Eine Verrechnung geschieht nach individueller Absprache. - 2 Punkte Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung ist nicht überzeugend. Sie entspricht einer gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung. Verrechnungen werden ohne Absprache angewandt. - 1 Punkt Die Darstellung der Rechnung erfolgt nicht oder entspricht keiner gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung mit Verrechnungsverbot. - 0 Punkte per-exa 10.0 quality Kundenservice Bereitstellung von direkten Ansprechpartnern (inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse); Erläuterung der Vorgehensweise zur Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten. Angabe von zwei direkten Ansprechpartnern; sehr gute nachvollziehbare, vollumfängliche und überzeugende Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit. - 3 Punkte Angabe von einem direkten Ansprechpartner; nachvollziehbare nahezu überzeugende, teilweise pauschale Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit. - 2 Punkte Angabe eines Kontakts zum Callcenter; ausreichende Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit und Aussagen, die Schwächen aufweisen. - 1 Punkt Angabe eines Ansprechpartners erfolgt nicht; keine Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit. - 0 Punkte ORG-0001 https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD8HJYW ORG-0001 13 Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ORG-0002 DEU false false false required true https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD8HJYW 2026-09-29+02:00 10:00:00+02:00 2026-09-16+02:00 23:59:59+02:00 2026-09-29+02:00 10:00:00+02:00 false none none L 10/2026 Pi Lieferung und Bezug von elektrischer Energie an die Abnahmestellen der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr Siehe Vergabeunterlagen. supplies #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2003, das Brandenburgische Vergabegesetz in seiner zurzeit gültigen Fassung, und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Mit Zuschlagserteilung werden diese Vertragsbedingungen wirksam. Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen haben auch dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer sie gewöhnlich in seinem laufenden Geschäftsverkehr verwendet und auf sie formularmäßig oder ausdrücklich hinweist. Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. true none 09310000 09300000 09000000 Die Lieferung des Stroms erfolgt an die in "Anlage 1 Abnahmestellen Verbrauch" aufgeführten Verbrauchsstellen (siehe Vergabeunterlagen). Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 Schwedt/Oder 16303 DE40I DEU 3 1 Der Vertrag kann einmalig um ein Jahr verlängert werden.

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