Germany – Industry specific software package – HKP-Software (Bearbeitungs- und Prüfsoftware für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SBB V) — BAHN-BKK (DEU) · 427000 EUR
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31218938-f547-4f1b-8f44-c6402ab8decd-01 Der Auftragsinhalt wurde erweitert. Neben dem Abschluss eine EVB-IT-Cloudvertrages ist nun alternativ auch der Abschluss eines EVB-IT-Überlassungsvertrages Typ B möglich. Eignungskriterien: Das C5 Testat ist nur für Bieter abzugeben, die eine Cloudlösung anbieten. Bewertungskriterien: Es findet keine Bewertung der Präsentation statt sondern auf der Basis abgegebener Informationen und eines Testzugang zur Software wird die Handhabung der Software bewertet. Die Ausschreibungsfristen wurden angepasst. 2024-12-10+01:00 true LOT-0000 update-add Neben dem bisher ausgeschriebenen EVB-IT-Cloudvertrag über die Bereitstellung einer Software zur Bearbeitung von Verordnungen der Häuslichen Krankenpflege wird die Ausschreibung erweitert auf einen zusätzlich möglichen EVBIT-Überlassungsvertrag Typ B, der ebenso die zeitlich befristete Überlassung der Software beinhaltet. Aufgrund der Erweiterung der Angebotsmöglichkeiten werden ferner die Zuschlagskriterien und Eignungskriterien angepasst und die Fristen neu gesetzt. 16 https://www.bahn-bkk.de ORG-0000 BAHN-BKK Franklinstr. 54 Frankfurt am Main 60486 DE712 DEU 992-80265-34 Zentrale Vergabestelle +496977078176 vergabestelle@bahn-bkk.de https://www.bundeskartellamt.de ORG-0001 Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 Bonn 53123 DEA22 DEU t:022894990 Vergabekammern des Bundes +49 228 94499 0 vk@bundeskartellamt.bund.de ORG-0002 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 noreply.esender_hub@bescha.bund.de 00760012-2024 242/2024 2024-12-12+01:00 2.3 eforms-sdk-1.12 eforms-sdk-1.12 70b249cc-0fda-4be1-aa32-ba4ab650ac95 6e74f55a-2e51-4d64-b263-718f08dcb4b1 2024-12-11+01:00 00:00:00+01:00 02 2024-12-11+01:00 32014L0024 cn-standard DEU https://www.subreport.de/E84696953 body-pl-cga health ORG-0000 ted-esen ORG-0002 vgv exg-natl-bre-nat-law Die Ausschlussgründe basieren auf den gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption erklären. Ausschlussgründe sind insbesondere folgende: - Bildung krimineller Vereinigungen (129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Bildung terroristischer Vereinigungen ((§ 129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§ 89c, § 261 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Betrug oder Subventionsbetrug (§ 263, § 264 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 299, § 108e, § 108f, § 333, § 334, § 335a Strafgesetzbuch, Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung (§§ 232, 232a Absatz 1-5, §§ 232b bis 233a Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (Der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt worden.) - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt worden.) - Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung (Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen.) - Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen (Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen.) - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen.) - Zahlungsunfähigkeit (Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen oder vorgenommener Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares Verfahren des Sachverhaltes.) - Schwere Verfehlung (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Vorliegen einer schweren Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.) - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes aufgrund Vereinbarungen des Unternehmens mit anderen Unternehmen.) - Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Dazu gehört insbesondere: 1. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verfahrens, der die Unparteilichkeit / Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen könnte und der nicht wirksam beseitigt werden kann. 2. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen. 3. Das Unternehmen versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erlangen, um Vorteile im Verfahren erlangen zu können oder übermittelt irreführende Informationen, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen.) - Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes. Einbezug in die Vorbereitung des Verfahrens.) - Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags (Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes.)
Weiterer Ausschlussgrund: Ausschlussgrund aus Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Mit Abgabe der Eigenerklärung Russlandsanktionen (Dokument wird gestellt) erklärt der Bieter das nicht-Vorliegen des Ausschlussgrundes. epo-notice false open 683706-2024 false HKP-Software (Bearbeitungs- und Prüfsoftware für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SBB V) Ausgeschrieben wird ein EVB-IT-Cloudvertrag oder alternativ ein EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ B über die Bereitstellung einer Software zur Bearbeitung von Verordnungen der Häuslichen Krankenpflege (Muster 12). Darüber hinaus ist eine nicht selektierte Übernahme der Verordnungsdaten Teil des Auftrags. Sofern die Daten durch den Auftragnehmer ohne technische Unterstützung manuell in die Software übernommen werden müssen, wird für diese Leistung ein separater Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
Details siehe Beschreibung des Loses. supplies Das Ausschreibungsverfahren wird ausschließlich und vollständig in deutscher Sprache über das Vergabeportal subreport-Elvis abgebildet. Die Bekanntmachung, die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle, die Einreichung der Angebote sowie die Erteilung des Zuschlags bzw. die Unterrichtung der Bewerber und Bieter erfolgen nur über das Portal. Ergänzende oder berichtigende Angaben zur Ausschreibung sowie wichtige Aufklärungen werden allen Bietern textlich über die Vergabeplattform mitgeteilt. Eine Registrierung von Bieterseite auf subreport-elvis ist Voraussetzung für den Erhalt der Angaben. Alle Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei Fragen zur Plattform Subreport-ELVIS können Sie sich an Herrn Jedecke von Subreport wenden: Tel. +49 (0) 221-98 578-45 oder Mail: ralf.jedecke@subreport.de services 427000 48100000 75300000 Frankfurt am Main ist der Standort der Auftraggeberin. Es handelt sich um die Bereitstellung einer Software (Saas-Lösung bzw. zeitlich befristete Überlassung von Software) Die ggf. notwendigen Erfassungsdienstleistungen finden am Standort des Auftragnehmers statt. DE712 DEU LOT-0000 slc-abil-ref-supply Es wird ein Unternehmensprofil zur Verfügung gestellt. Hier sind folgende unternehmensspezifischen Angaben auszufüllen: o Anzahl Mitarbeiter gesamt / im Support / in der Erfassung o Jahresumsatz o Anzahl der Krankenkassen, die die Softwarelösung aktuell nutzen o Anzahl der Krankenkassen, für die die manuelle Erfassung von Verordnungen durchgeführt werden (sofern relevant) o Software ist am Markt seit o die automatisierte Datenübernahme ist möglich seit o Referenzaufträge Diese müssen Angaben zum Namen des Kunden, Vertragsbeginn, das jährliche Auftragsvolumen und den Auftragsinhalt enthalten. Zu den Referenzaufträgen stellen wir diese Mindestanforderungen: Es müssen mindestens drei Referenzkassen genannt werden, mit denen vergleichbare Aufträge (= Bereitstellung Software und/oder Erfassung von Verordnungen) ab dem 01. Januar 2020 abgeschlossen wurden bzw. bis heute bestehen. slc-sec-proc Es wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese ausgefüllt mit dem dazugehörigen Fragebogen und Unterlagen/Informationen zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zum Lösch- und Verschlüsselungskonzept abzugeben. Damit weist der Bieter nach, dass ausreichende Maßnahmen zum Datenschutz gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung im Unternehmen umgesetzt sind. slc-stand-ins Der Bieter hat nachzuweisen, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung verfügt. Damit weist der Bieter eine ausreichende Absicherung für eventuell entstehende Mängelansprüche oder Schadensersatzansprüche der BAHN-BKK nach. slc-sche-qu-cert-indep Mit der Vorlage der Zertifizierung ISO 27001 bzw. des Nachweises eines Testats nach C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) belegt der Bieter seine technische Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Sicherheit der zu übertragenden und in der Software verarbeiteten Informationen nach aktuellen Standards. Der Nachweis eines Testats nach C5 ist nur einzureichen, sofern eine Cloudlösung angeboten wird. false not-allowed no-eu-funds not-requ not-allowed DEU https://www.subreport.de/E84696953 non-restricted-document https://www.subreport.de/E84696953 epo-notice none late-all Bei Bedarf werden die im Rahmen von § 56 VgV zulässigen Unterlagen nachgefordert. performance Der Vertragsbeginn und damit die Leistungserbringung ist zum 01.12.2025 festgelegt. not-allowed required false no per-exa 70 price Preis Bewertungsgrundlage ist der Gesamtbruttopreis für 4 Jahre. Der Angebotspreis wird unter Anwendung einer linearen Interpolationsmethode in Punktwerte umgerechnet. per-exa 20 quality Handhabung Software Jeder Bieter, der ein Angebot abgibt, wird zur Bereitstellung eines Testzugangs und einer damit verbundenen kurzen Einführung in die Software aufgefordert. Darüber hinaus werden weiterführende Informationen abgefragt. Auf dieser Basis wird die angebotene Software nach diesen Kriterien (alle gleich gewichtet) bewertet: - allgemeiner Eindruck Software (intuitive Benutzerführung, Layout) - Bearbeitung von Verordnungen - Administration - Auswertungen - Ablauf der Dunkelverarbeitung per-exa 10 quality Vertragsdatenbank Der Bieter soll angeben, ob eine Vertragsdatenbank mit angeboten werden kann. Dieser Tatbestand wird folgendermaßen bewertet:
• Vertragsdatenbank wird im erforderlichen Umfang kostenfrei angeboten = 100 Punkte • Vertragsdatenbank wird im erforderlichen Umfang kostenpflichtig angeboten = 25 Punkte • Es wird keine Vertragsdatenbank im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt = 0 Punkte ORG-0000 ORG-0000 https://www.subreport.de/E84696953 ORG-0000 ORG-0000 3 ORG-0000 ORG-0001 DEU true true Vergabeplattform subreport required false https://www.subreport.de/E84696953 2025-01-30+01:00 09:30:00+01:00 2025-01-30+01:00 10:00:00+01:00 false buyer-categories none none BKK-2024-9-23-75840 HKP-Software (Bearbeitungs- und Prüfsoftware für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SBB V) Ausgeschrieben wird ein EVB-IT-Cloudvertrag / EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ B über die Bereitstellung einer Software zur Bearbeitung von Verordnungen der Häuslichen Krankenpflege (Muster 12). Der Vertrag beinhaltet:
- Initiale Leistungen - Software as a Service (inkl. Wartung und Weiterentwicklung) bzw. zeitlich befristete Überlassung der Software (inkl. Wartung und Weiterentwicklung) - Leistungen bei Vertragsende - Sonstige einmalige Leistungen (Schulungen) - Ticketsystem
Desweiteren ist eine nicht selektierte Übernahme der Verordnungsdaten Teil des Auftrags. Die Verordnungen Häuslicher Krankenpflege werden dem Auftragnehmer überwiegend in digitaler Form durch die Auftraggeberin inklusive Image- oder PDF-Datei des Verordnungsvordruckes zur Verfügung gestellt. Sofern die Daten durch den Auftragnehmer ohne technische Unterstützung manuell in die Software übernommen werden müssen, wird für diese Leistung ein separater Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
Die Software wird von mindestens 30 Mitarbeitenden der Auftraggeberin genutzt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anzahl der Nutzer beliebig zu erhöhen oder zu verringern. Sie soll folgende Prozesse abbilden: - Bereitstellung der Verordnungsdaten der Häuslichen Krankenpflege - softwareseitige Versichertenprüfung auf Basis der zur Verfügung gestellten qualifizierten Versichertenstammdaten der Auftraggeberin - automatische Genehmigung der Datensätze über ein zuvor durch die Auftraggeberin festgelegtes Regelwerk - Abgleich der Verordnungsdaten mit der vom Auftragnehmer geführten Leistungserbringer-Vertragsdatenbank (optional) - sofern ein Vorgang nicht automatisch genehmigt werden kann: Manuelle Bearbeitung von Verordnungen - Direkterfassung von Verordnungen durch die Auftraggeberin - Übermittlung aller notwendigen Variablen zur Erstellung eines Bescheides aus der Software an den Briefmanager der Auftraggeberin (Germo) - Nach Ende der Fallbearbeitung: Bereitstellung der Datensätze und Übertragung über die Schnittstelle in das System BITMARCK_21c|ng supplies Das genannte Auftragsvolumen umfasst sowohl die Kosten für die Bereitstellung/Nutzung der Software als auch die Kosten für eine manuelle Erfassung der Verordnungsdaten in der Software.
Es ist die Bereitstellung eines Testzuganges geplant. Der Bieter hat hierfür entsprechende Informationen bereitzustellen. Ferner ist eine Kurzeinführung in die Software geplant. Die Termine werden kurzfristig nach Öffnung der Angebote mitgeteilt. false services none 427000 48100000 75300000 Frankfurt am Main ist der Standort der Auftraggeberin. Es handelt sich um die Bereitstellung einer Software (Saas-Lösung bzw. zeitlich befristete Überlassung von Software) Die ggf. notwendigen Erfassungsdienstleistungen finden am Standort des Auftragnehmers statt. Frankfurt am Main DE712 DEU 2025-12-01+01:00 4 Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit von 4 Jahren kann die Auftraggeberin die Verlängerung der Verträge um maximal 2 Jahre vornehmen (1x für 2 Jahre oder 2x für 1 Jahr). 2
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