16 https://www.bornheim.de ORG-0001 Stadt Bornheim Rathausstraße 2 Bornheim 53332 DEA2C DEU DE815359772 Vergabestelle +49 2222945-228 +49 2222945-126 [email protected] https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html ORG-0002 Vergabekammer Rheinland Zeughausstraße 2-10 Köln 50667 DEA23 DEU keine Angabe Vergabekammer +49 2211473045 +49 2211472889 [email protected] ORG-0003 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] 00628971-2026 176/2026 2026-09-11+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 5a40e7d4-2b18-4db0-aee0-f082cd839c87 2f70c793-e2c6-4d43-b7f6-74a947afa8dc 2026-09-10+02:00 14:56:31+02:00 01 2026-09-10+02:00 32014L0024 cn-standard DEU la gen-pub ORG-0001 ted-esen ORG-0003 false false no-eu-funds false vgv DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document exg-natl-bre-nat-law exg-crim-part exg-crim-terror exg-crim-laund exg-crim-fraud exg-crim-corrpt exg-crim-traffick exg-pmt-bre-tax exg-pmt-bre-ssc exg-mis-bre-env-law exg-mis-bre-soc-law exg-mis-bre-lab-law exg-sitn-insolvency exg-sitn-liq-admin exg-sitn-as-susp exg-sitn-other exg-mis-misconduct exg-mis-distortion exg-mis-partic-confl exg-mis-prep-confl exg-mis-sanction exg-mis-misrepresent epo-notice ORG-0001 Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. ORG-0002 DEU 7 7 Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform: Vergabemarktplatz Rheinland. open https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W false false 019-2026-O-GWB Lieferung einer Drehleiter vom Typ DLK 23/12 inkl. Beladung für die Freiwillige Feuerwehr Bornheim Lieferung einer Drehleiter vom Typ 23/12 inkl. Beladung für die Freiwillige Feuerwehr Bornheim in 7 Losen - Los 1: Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau DLK 23/12 - Los 2: Allgemeine Beladung für eine Drehleiter - Los 3: Hohlstrahlrohre für eine Drehleiter - Los 4: Generator für eine Drehleiter - Los 5: Motorsäge für eine Drehleiter - Los 6: Belüftungsgerät für eine Drehleiter - Los 7: Wärmebildkamera für eine Drehleiter supplies #Bekanntmachungs-ID: CXPTYDYDU3W#
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/ 35110000 35110000 35000000 42120000 31121000 42600000 Königstraße Bornheim 53332 DEA2C DEU LOT-0001 slc-stand-other Sämtliche Eignungskriterien sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 1: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Nachweis über Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 1.800.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem ISO 9001 - Angaben / Eigenerklärung über Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 45.001 erfolgen. - Zehn Einzelreferenznachweise in Deutschland über Lieferumfänge / Projekte von einer DLK 23/12 in den letzten 3 Jahren. - Nachweis / Eigenerklärung über die technische Ausstattung der Fertigungsstätte wie z.B. Ausstattung der Fertigungsstätten, Geräte etc. - Angabe / Eigenerklärung über die Qualifikationen des technischen Personals im Unternehmen. - Angabe / Eigenerklärung über Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen an-wendet. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 14.001 erfolgen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produktion bzw. der DLK 23/12, des Vertriebs (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 2: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 100.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produkte bzw. des Vertriebs der Beladung (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ not-allowed false DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W/documents false late-some Die in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los 1" und "C2 Eignungskriterien Lose 2-7" genannten Nachweise und Unterlagen werden nachgefordert, sofern diese bei Angebotsabgabe nicht vorliegen. none epo-notice not-known not-allowed required performance Sämtliche Eignungskriterien/Eignungsbedingungen sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. Einzureichende Unterlagen: - das elektronische Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 - - bei Unteraufträgen: ausgefüllte Nachunternehmererklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - die Preisblätter mit Preisangebot und ggf. Vertragsentwurf - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB - Dokument VOB EU 12 - - Eigenerklärung Russland Sanktionen - Dokument VOB EU 523 - - Eigenerklärung zur Eignung - Dokument VOB EU 124 - (falls keine Präqualifikation vorliegt) - Anhang B1 und B2 - Fragenkatalog ausgefüllt mit einreichen false per-exa 50.0 price Preis Preis per-exa 50.0 quality Leistung Der Punkt "Leistung" unterteilt sich wiederum in die Unterpunkte "Lieferfrist" (10%), "Service" (20%) und "technischer Wert/Zweckmäßigkeit" (70%) ORG-0001 https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W ORG-0001 3 Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. ORG-0002 DEU 7 7 false true false Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform: Vergabemarktplatz Rheinland. required false https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W 2026-10-13+02:00 10:00:00+02:00 2026-10-08+02:00 23:59:59+02:00 2027-01-13+01:00 10:01:00+01:00 Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Rathaus Bornheim Büro 355 Rathausstraße 2 53332 Bornheim false none none 1 Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zur Drehleiter Die Stadt Bornheim (Auftraggeber) beabsichtigt, eine Drehleiter vom Typ DLK 23/12 inkl. Beladung im Rahmen einer offenen Ausschreibung zu beschaffen. Die Auslieferung der Beladung kann grundsätzlich sobald wie möglich erfolgen, soll jedoch möglichst so spät wie von den Auftragnehmern der Lose 2-7 vertretbar erfolgen. Nähere Angaben zur Lieferung sind im Anhang "B2" beschrieben. Ggf. kann die Lieferung je nach Zeitpunkt auch direkt an den Aufbauhersteller oder die Stadt Bornheim erfolgen. Die Auslieferung der Drehleiter ist, sofern dies durch den Aufragnehmer produktionstechnisch möglich ist, mit der Auslieferung im Jahr 2027 vorgesehen. supplies #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 34144210 Königstraße Bornheim 53332 DEA2C DEU 1 LOT-0002 slc-stand-other Sämtliche Eignungskriterien sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 1: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Nachweis über Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 1.800.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem ISO 9001 - Angaben / Eigenerklärung über Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 45.001 erfolgen. - Zehn Einzelreferenznachweise in Deutschland über Lieferumfänge / Projekte von einer DLK 23/12 in den letzten 3 Jahren. - Nachweis / Eigenerklärung über die technische Ausstattung der Fertigungsstätte wie z.B. Ausstattung der Fertigungsstätten, Geräte etc. - Angabe / Eigenerklärung über die Qualifikationen des technischen Personals im Unternehmen. - Angabe / Eigenerklärung über Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen an-wendet. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 14.001 erfolgen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produktion bzw. der DLK 23/12, des Vertriebs (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 2: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 100.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produkte bzw. des Vertriebs der Beladung (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ not-allowed false DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W/documents false late-some Die in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los 1" und "C2 Eignungskriterien Lose 2-7" genannten Nachweise und Unterlagen werden nachgefordert, sofern diese bei Angebotsabgabe nicht vorliegen. none epo-notice not-known not-allowed required performance Sämtliche Eignungskriterien/Eignungsbedingungen sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. Einzureichende Unterlagen: - das elektronische Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 - - bei Unteraufträgen: ausgefüllte Nachunternehmererklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - die Preisblätter mit Preisangebot und ggf. Vertragsentwurf - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB - Dokument VOB EU 12 - - Eigenerklärung Russland Sanktionen - Dokument VOB EU 523 - - Eigenerklärung zur Eignung - Dokument VOB EU 124 - (falls keine Präqualifikation vorliegt) - Anhang B1 und B2 - Fragenkatalog ausgefüllt mit einreichen false per-exa 50.0 price Preis Preis per-exa 50.0 quality Leistung Der Punkt "Leistung" unterteilt sich wiederum in die Unterpunkte "Lieferfrist" (10%), "Service" (20%) und "technischer Wert/Zweckmäßigkeit" (70%) ORG-0001 https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W ORG-0001 3 Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. ORG-0002 DEU 7 7 false true false Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform: Vergabemarktplatz Rheinland. required false https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W 2026-10-13+02:00 10:00:00+02:00 2026-10-08+02:00 23:59:59+02:00 2027-01-13+01:00 10:01:00+01:00 Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Rathaus Bornheim Büro 355 Rathausstraße 2 53332 Bornheim false none none 2 Allgemeine Beladung Die Stadt Bornheim (Auftraggeber) beabsichtigt, eine Drehleiter vom Typ DLK 23/12 inkl. Beladung im Rahmen einer offenen Ausschreibung zu beschaffen. Die Auslieferung der Beladung kann grundsätzlich sobald wie möglich erfolgen, soll jedoch möglichst so spät wie von den Auftragnehmern der Lose 2-7 vertretbar erfolgen. Nähere Angaben zur Lieferung sind im Anhang "B2" beschrieben. Ggf. kann die Lieferung je nach Zeitpunkt auch direkt an den Aufbauhersteller oder die Stadt Bornheim erfolgen. Die Auslieferung der Drehleiter ist, sofern dies durch den Aufragnehmer produktionstechnisch möglich ist, mit der Auslieferung im Jahr 2027 vorgesehen. supplies #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 35110000 Königstraße Bornheim 53332 DEA2C DEU 1 LOT-0003 slc-stand-other Sämtliche Eignungskriterien sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 1: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Nachweis über Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 1.800.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem ISO 9001 - Angaben / Eigenerklärung über Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 45.001 erfolgen. - Zehn Einzelreferenznachweise in Deutschland über Lieferumfänge / Projekte von einer DLK 23/12 in den letzten 3 Jahren. - Nachweis / Eigenerklärung über die technische Ausstattung der Fertigungsstätte wie z.B. Ausstattung der Fertigungsstätten, Geräte etc. - Angabe / Eigenerklärung über die Qualifikationen des technischen Personals im Unternehmen. - Angabe / Eigenerklärung über Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen an-wendet. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 14.001 erfolgen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produktion bzw. der DLK 23/12, des Vertriebs (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 2: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. 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Einzureichende Unterlagen: - das elektronische Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 - - bei Unteraufträgen: ausgefüllte Nachunternehmererklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - die Preisblätter mit Preisangebot und ggf. Vertragsentwurf - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB - Dokument VOB EU 12 - - Eigenerklärung Russland Sanktionen - Dokument VOB EU 523 - - Eigenerklärung zur Eignung - Dokument VOB EU 124 - (falls keine Präqualifikation vorliegt) - Anhang B1 und B2 - Fragenkatalog ausgefüllt mit einreichen false per-exa 50.0 price Preis Preis per-exa 50.0 quality Leistung Der Punkt "Leistung" unterteilt sich wiederum in die Unterpunkte "Lieferfrist" (10%), "Service" (20%) und "technischer Wert/Zweckmäßigkeit" (70%) ORG-0001 https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W ORG-0001 3 Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. ORG-0002 DEU 7 7 false true false Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform: Vergabemarktplatz Rheinland. required false https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W 2026-10-13+02:00 10:00:00+02:00 2026-10-08+02:00 23:59:59+02:00 2027-01-13+01:00 10:01:00+01:00 Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Rathaus Bornheim Büro 355 Rathausstraße 2 53332 Bornheim false none none 3 Hohlstrahlrohre Die Stadt Bornheim (Auftraggeber) beabsichtigt, eine Drehleiter vom Typ DLK 23/12 inkl. Beladung im Rahmen einer offenen Ausschreibung zu beschaffen. Die Auslieferung der Beladung kann grundsätzlich sobald wie möglich erfolgen, soll jedoch möglichst so spät wie von den Auftragnehmern der Lose 2-7 vertretbar erfolgen. Nähere Angaben zur Lieferung sind im Anhang "B2" beschrieben. Ggf. kann die Lieferung je nach Zeitpunkt auch direkt an den Aufbauhersteller oder die Stadt Bornheim erfolgen. Die Auslieferung der Drehleiter ist, sofern dies durch den Aufragnehmer produktionstechnisch möglich ist, mit der Auslieferung im Jahr 2027 vorgesehen. supplies #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 35110000 Königstraße Bornheim 53332 DEA2C DEU 1 LOT-0004 slc-stand-other Sämtliche Eignungskriterien sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 1: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Nachweis über Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 1.800.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem ISO 9001 - Angaben / Eigenerklärung über Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 45.001 erfolgen. - Zehn Einzelreferenznachweise in Deutschland über Lieferumfänge / Projekte von einer DLK 23/12 in den letzten 3 Jahren. - Nachweis / Eigenerklärung über die technische Ausstattung der Fertigungsstätte wie z.B. Ausstattung der Fertigungsstätten, Geräte etc. - Angabe / Eigenerklärung über die Qualifikationen des technischen Personals im Unternehmen. - Angabe / Eigenerklärung über Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen an-wendet. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 14.001 erfolgen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produktion bzw. der DLK 23/12, des Vertriebs (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 2: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 100.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produkte bzw. des Vertriebs der Beladung (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ not-allowed false DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W/documents false late-some Die in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los 1" und "C2 Eignungskriterien Lose 2-7" genannten Nachweise und Unterlagen werden nachgefordert, sofern diese bei Angebotsabgabe nicht vorliegen. none epo-notice not-known not-allowed required performance Sämtliche Eignungskriterien/Eignungsbedingungen sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. Einzureichende Unterlagen: - das elektronische Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 - - bei Unteraufträgen: ausgefüllte Nachunternehmererklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - die Preisblätter mit Preisangebot und ggf. Vertragsentwurf - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB - Dokument VOB EU 12 - - Eigenerklärung Russland Sanktionen - Dokument VOB EU 523 - - Eigenerklärung zur Eignung - Dokument VOB EU 124 - (falls keine Präqualifikation vorliegt) - Anhang B1 und B2 - Fragenkatalog ausgefüllt mit einreichen false per-exa 50.0 price Preis Preis per-exa 50.0 quality Leistung Der Punkt "Leistung" unterteilt sich wiederum in die Unterpunkte "Lieferfrist" (10%), "Service" (20%) und "technischer Wert/Zweckmäßigkeit" (70%) ORG-0001 https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W ORG-0001 3 Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. ORG-0002 DEU 7 7 false true false Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform: Vergabemarktplatz Rheinland. required false https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W 2026-10-13+02:00 10:00:00+02:00 2026-10-08+02:00 23:59:59+02:00 2027-01-13+01:00 10:01:00+01:00 Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Rathaus Bornheim Büro 355 Rathausstraße 2 53332 Bornheim false none none 4 Generator Die Stadt Bornheim (Auftraggeber) beabsichtigt, eine Drehleiter vom Typ DLK 23/12 inkl. Beladung im Rahmen einer offenen Ausschreibung zu beschaffen. Die Auslieferung der Beladung kann grundsätzlich sobald wie möglich erfolgen, soll jedoch möglichst so spät wie von den Auftragnehmern der Lose 2-7 vertretbar erfolgen. Nähere Angaben zur Lieferung sind im Anhang "B2" beschrieben. Ggf. kann die Lieferung je nach Zeitpunkt auch direkt an den Aufbauhersteller oder die Stadt Bornheim erfolgen. Die Auslieferung der Drehleiter ist, sofern dies durch den Aufragnehmer produktionstechnisch möglich ist, mit der Auslieferung im Jahr 2027 vorgesehen. supplies #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 31121000 Königstraße Bornheim 53332 DEA2C DEU 1 LOT-0005 slc-stand-other Sämtliche Eignungskriterien sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 1: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Nachweis über Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 1.800.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem ISO 9001 - Angaben / Eigenerklärung über Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 45.001 erfolgen. - Zehn Einzelreferenznachweise in Deutschland über Lieferumfänge / Projekte von einer DLK 23/12 in den letzten 3 Jahren. - Nachweis / Eigenerklärung über die technische Ausstattung der Fertigungsstätte wie z.B. Ausstattung der Fertigungsstätten, Geräte etc. - Angabe / Eigenerklärung über die Qualifikationen des technischen Personals im Unternehmen. - Angabe / Eigenerklärung über Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen an-wendet. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 14.001 erfolgen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produktion bzw. der DLK 23/12, des Vertriebs (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 2: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 100.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produkte bzw. des Vertriebs der Beladung (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ not-allowed false DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W/documents false late-some Die in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los 1" und "C2 Eignungskriterien Lose 2-7" genannten Nachweise und Unterlagen werden nachgefordert, sofern diese bei Angebotsabgabe nicht vorliegen. none epo-notice not-known not-allowed required performance Sämtliche Eignungskriterien/Eignungsbedingungen sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. Einzureichende Unterlagen: - das elektronische Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 - - bei Unteraufträgen: ausgefüllte Nachunternehmererklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - die Preisblätter mit Preisangebot und ggf. Vertragsentwurf - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB - Dokument VOB EU 12 - - Eigenerklärung Russland Sanktionen - Dokument VOB EU 523 - - Eigenerklärung zur Eignung - Dokument VOB EU 124 - (falls keine Präqualifikation vorliegt) - Anhang B1 und B2 - Fragenkatalog ausgefüllt mit einreichen false per-exa 50.0 price Preis Preis per-exa 50.0 quality Leistung Der Punkt "Leistung" unterteilt sich wiederum in die Unterpunkte "Lieferfrist" (10%), "Service" (20%) und "technischer Wert/Zweckmäßigkeit" (70%) ORG-0001 https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W ORG-0001 3 Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. ORG-0002 DEU 7 7 false true false Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform: Vergabemarktplatz Rheinland. required false https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W 2026-10-13+02:00 10:00:00+02:00 2026-10-08+02:00 23:59:59+02:00 2027-01-13+01:00 10:01:00+01:00 Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Rathaus Bornheim Büro 355 Rathausstraße 2 53332 Bornheim false none none 5 Motorsäge Die Stadt Bornheim (Auftraggeber) beabsichtigt, eine Drehleiter vom Typ DLK 23/12 inkl. Beladung im Rahmen einer offenen Ausschreibung zu beschaffen. Die Auslieferung der Beladung kann grundsätzlich sobald wie möglich erfolgen, soll jedoch möglichst so spät wie von den Auftragnehmern der Lose 2-7 vertretbar erfolgen. Nähere Angaben zur Lieferung sind im Anhang "B2" beschrieben. Ggf. kann die Lieferung je nach Zeitpunkt auch direkt an den Aufbauhersteller oder die Stadt Bornheim erfolgen. Die Auslieferung der Drehleiter ist, sofern dies durch den Aufragnehmer produktionstechnisch möglich ist, mit der Auslieferung im Jahr 2027 vorgesehen. supplies #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 42600000 Königstraße Bornheim 53332 DEA2C DEU 1 LOT-0006 slc-stand-other Sämtliche Eignungskriterien sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 1: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Nachweis über Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 1.800.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem ISO 9001 - Angaben / Eigenerklärung über Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 45.001 erfolgen. - Zehn Einzelreferenznachweise in Deutschland über Lieferumfänge / Projekte von einer DLK 23/12 in den letzten 3 Jahren. - Nachweis / Eigenerklärung über die technische Ausstattung der Fertigungsstätte wie z.B. Ausstattung der Fertigungsstätten, Geräte etc. - Angabe / Eigenerklärung über die Qualifikationen des technischen Personals im Unternehmen. - Angabe / Eigenerklärung über Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen an-wendet. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 14.001 erfolgen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produktion bzw. der DLK 23/12, des Vertriebs (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 2: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 100.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produkte bzw. des Vertriebs der Beladung (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ not-allowed false DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W/documents false late-some Die in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los 1" und "C2 Eignungskriterien Lose 2-7" genannten Nachweise und Unterlagen werden nachgefordert, sofern diese bei Angebotsabgabe nicht vorliegen. none epo-notice not-known not-allowed required performance Sämtliche Eignungskriterien/Eignungsbedingungen sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. Einzureichende Unterlagen: - das elektronische Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 - - bei Unteraufträgen: ausgefüllte Nachunternehmererklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - die Preisblätter mit Preisangebot und ggf. Vertragsentwurf - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB - Dokument VOB EU 12 - - Eigenerklärung Russland Sanktionen - Dokument VOB EU 523 - - Eigenerklärung zur Eignung - Dokument VOB EU 124 - (falls keine Präqualifikation vorliegt) - Anhang B1 und B2 - Fragenkatalog ausgefüllt mit einreichen false per-exa 50.0 price Preis Preis per-exa 50.0 quality Leistung Der Punkt "Leistung" unterteilt sich wiederum in die Unterpunkte "Lieferfrist" (10%), "Service" (20%) und "technischer Wert/Zweckmäßigkeit" (70%) ORG-0001 https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W ORG-0001 3 Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. ORG-0002 DEU 7 7 false true false Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform: Vergabemarktplatz Rheinland. required false https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W 2026-10-13+02:00 10:00:00+02:00 2026-10-08+02:00 23:59:59+02:00 2027-01-13+01:00 10:01:00+01:00 Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Rathaus Bornheim Büro 355 Rathausstraße 2 53332 Bornheim false none none 6 Belüftungsgerät Die Stadt Bornheim (Auftraggeber) beabsichtigt, eine Drehleiter vom Typ DLK 23/12 inkl. Beladung im Rahmen einer offenen Ausschreibung zu beschaffen. Die Auslieferung der Beladung kann grundsätzlich sobald wie möglich erfolgen, soll jedoch möglichst so spät wie von den Auftragnehmern der Lose 2-7 vertretbar erfolgen. Nähere Angaben zur Lieferung sind im Anhang "B2" beschrieben. Ggf. kann die Lieferung je nach Zeitpunkt auch direkt an den Aufbauhersteller oder die Stadt Bornheim erfolgen. Die Auslieferung der Drehleiter ist, sofern dies durch den Aufragnehmer produktionstechnisch möglich ist, mit der Auslieferung im Jahr 2027 vorgesehen. supplies #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 42120000 Königstraße Bornheim 53332 DEA2C DEU 1 LOT-0007 slc-stand-other Sämtliche Eignungskriterien sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 1: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Nachweis über Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 1.800.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem ISO 9001 - Angaben / Eigenerklärung über Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 45.001 erfolgen. - Zehn Einzelreferenznachweise in Deutschland über Lieferumfänge / Projekte von einer DLK 23/12 in den letzten 3 Jahren. - Nachweis / Eigenerklärung über die technische Ausstattung der Fertigungsstätte wie z.B. Ausstattung der Fertigungsstätten, Geräte etc. - Angabe / Eigenerklärung über die Qualifikationen des technischen Personals im Unternehmen. - Angabe / Eigenerklärung über Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen an-wendet. Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 14.001 erfolgen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produktion bzw. der DLK 23/12, des Vertriebs (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. slc-stand-other EIGNUNGSKRITERIEN LOS 2: Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Nachweise oder Eigenerklärungen bzw. Angaben dem Gebot beizufügen. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. - Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. - Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung / Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 100.000,00 EUR nachweisen. - Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. - Nachweis / Konzept zur Nachhaltigkeit der Produkte bzw. des Vertriebs der Beladung (Gesamtkonzept), soweit vorhanden. - Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten "Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ not-allowed false DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W/documents false late-some Die in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los 1" und "C2 Eignungskriterien Lose 2-7" genannten Nachweise und Unterlagen werden nachgefordert, sofern diese bei Angebotsabgabe nicht vorliegen. none epo-notice not-known not-allowed required performance Sämtliche Eignungskriterien/Eignungsbedingungen sind in den Dokumenten "C2 Eignungskriterien Los " und "C2 Eignungskriterien Los 2" genannt. Einzureichende Unterlagen: - das elektronische Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 - - bei Unteraufträgen: ausgefüllte Nachunternehmererklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -) - die Preisblätter mit Preisangebot und ggf. Vertragsentwurf - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB - Dokument VOB EU 12 - - Eigenerklärung Russland Sanktionen - Dokument VOB EU 523 - - Eigenerklärung zur Eignung - Dokument VOB EU 124 - (falls keine Präqualifikation vorliegt) - Anhang B1 und B2 - Fragenkatalog ausgefüllt mit einreichen false per-exa 50.0 price Preis Preis per-exa 50.0 quality Leistung Der Punkt "Leistung" unterteilt sich wiederum in die Unterpunkte "Lieferfrist" (10%), "Service" (20%) und "technischer Wert/Zweckmäßigkeit" (70%) ORG-0001 https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W ORG-0001 3 Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. ORG-0002 DEU 7 7 false true false Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform: Vergabemarktplatz Rheinland. required false https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDYDU3W 2026-10-13+02:00 10:00:00+02:00 2026-10-08+02:00 23:59:59+02:00 2027-01-13+01:00 10:01:00+01:00 Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Rathaus Bornheim Büro 355 Rathausstraße 2 53332 Bornheim false none none 7 Wärmebildkamera Die Stadt Bornheim (Auftraggeber) beabsichtigt, eine Drehleiter vom Typ DLK 23/12 inkl. Beladung im Rahmen einer offenen Ausschreibung zu beschaffen. Die Auslieferung der Beladung kann grundsätzlich sobald wie möglich erfolgen, soll jedoch möglichst so spät wie von den Auftragnehmern der Lose 2-7 vertretbar erfolgen. Nähere Angaben zur Lieferung sind im Anhang "B2" beschrieben. Ggf. kann die Lieferung je nach Zeitpunkt auch direkt an den Aufbauhersteller oder die Stadt Bornheim erfolgen. Die Auslieferung der Drehleiter ist, sofern dies durch den Aufragnehmer produktionstechnisch möglich ist, mit der Auslieferung im Jahr 2027 vorgesehen. supplies #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 35110000 Königstraße Bornheim 53332 DEA2C DEU 1