16 false false http://www.evergabe-online.de/ ORG-7001 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-Kirchhain Torgauer Straße 90 Doberlug-Kirchhain 03253 DE407 DEU 991-14479-73 BwDLZ Doberlug-Kirchhain (IUD) +49 3532252-2396 +49 3532252-2354 [email protected] ORG-7004 Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 Bonn 53123 DEA22 DEU Bundeskartelamt [email protected] ORG-7005 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] 00628127-2026 176/2026 2026-09-11+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 910e9ac9-a756-41d1-b5b8-c045f4745b51 a00f94c3-13ee-4869-8432-3a7e070b0aff 2026-09-10+02:00 10:23:17+02:00 01 2026-09-10+02:00 32014L0024 cn-standard DEU cga defence ORG-7001 ted-esen ORG-7005 vgv epo-notice exg-sitn-other exg-crim-corrpt exg-crim-part exg-mis-distortion exg-mis-bre-env-law exg-crim-laund exg-crim-fraud exg-crim-traffick exg-sitn-insolvency exg-mis-bre-lab-law exg-sitn-liq-admin exg-mis-misrepresent exg-mis-partic-confl exg-mis-prep-confl exg-mis-misconduct exg-mis-sanction exg-mis-bre-soc-law exg-pmt-bre-ssc exg-sitn-as-susp exg-pmt-bre-tax exg-crim-terror 7 7 open false 6003113550-BwDLZ Doberlug-Kirchhain 8/7180/S0774 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle 8/7180/S0774 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle aus Bundeswehr-Liegenschaften des BwDLZ Doberlug-Kirchhain services Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. 90520000 90513500 Alle Erfüllungsort siehe Losaufteilung. BwDLZ Doberlug-Kirchhain Doberlug-Kirchhain 03253 DE407 DEU LOT-0001 slc-abil-ref-services Mögliche Referenzen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-sche-env-cert-indep Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ist zwingend erforderlich und den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-stand-ins Versicherungsnachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ false not-allowed DEU TenderDoc non-restricted-document https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889629 epo-notice late-all Technische und berufliche Leistungsfähigkeit none no performance Ausschluss aufgrund der Ansässigkeit eines Bieters/Bewerbers in einem Staat, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen bietet (Länderliste). Geltend auch für Unterauftragnehmer. allowed not-allowed ORG-7001 https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889629 ORG-7001 2 § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 DEU false false allowed true 2026-10-21+02:00 13:00:00+02:00 false 999 fa-mix none LOT-0001 1 Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung von überwiegend gefährlichen Abfällen. services #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 90520000 Hans-Joachim-von Zieten Kaserne Beelitz 14547 DE40E DEU 2027-01-04+01:00 2030-12-31+01:00 LOT-0002 slc-abil-ref-services Mögliche Referenzen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-sche-env-cert-indep Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ist zwingend erforderlich und den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-stand-ins Versicherungsnachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ false not-allowed DEU TenderDoc non-restricted-document https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889629 epo-notice late-all Technische und berufliche Leistungsfähigkeit none no performance Ausschluss aufgrund der Ansässigkeit eines Bieters/Bewerbers in einem Staat, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen bietet (Länderliste). Geltend auch für Unterauftragnehmer. allowed not-allowed ORG-7001 https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889629 ORG-7001 2 § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 DEU false false allowed true 2026-10-21+02:00 13:00:00+02:00 false 999 fa-mix none LOT-0002 2 Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung von überwiegend gefährlichen Abfällen. services #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 90520000 von-Hardenberg Kaserne Strausberg 15344 DE409 DEU Barnim-Kaserne Strausberg 15344 DE409 DEU 2027-01-04+01:00 2030-12-31+01:00 LOT-0003 slc-abil-ref-services Mögliche Referenzen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-sche-env-cert-indep Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ist zwingend erforderlich und den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-stand-ins Versicherungsnachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ false not-allowed DEU TenderDoc non-restricted-document https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889629 epo-notice late-all Technische und berufliche Leistungsfähigkeit none no performance Ausschluss aufgrund der Ansässigkeit eines Bieters/Bewerbers in einem Staat, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen bietet (Länderliste). Geltend auch für Unterauftragnehmer. allowed not-allowed ORG-7001 https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889629 ORG-7001 2 § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 DEU false false allowed true 2026-10-21+02:00 13:00:00+02:00 false 999 fa-mix none LOT-0003 3 Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung von überwiegend gefährlichen Abfällen. services #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 90520000 Munitionsversorgungszentrum Ost Beeskow 15848 DE40C DEU Hochfrequenzfunk- und Sendestelle Storkow 15859 DE40C DEU Heeresaufklärungsschule Storkow 15859 DE40C DEU Standortübungsplatz Storkow 15859 DE40C DEU Kurmark-Kaserne Storkow 15859 DE40C DEU 2027-01-04+01:00 2030-12-31+01:00 LOT-0004 slc-abil-ref-services Mögliche Referenzen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-sche-env-cert-indep Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ist zwingend erforderlich und den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-stand-ins Versicherungsnachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ false not-allowed DEU TenderDoc non-restricted-document https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889629 epo-notice late-all Technische und berufliche Leistungsfähigkeit none no performance Ausschluss aufgrund der Ansässigkeit eines Bieters/Bewerbers in einem Staat, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen bietet (Länderliste). Geltend auch für Unterauftragnehmer. allowed not-allowed ORG-7001 https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889629 ORG-7001 2 § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 DEU false false allowed true 2026-10-21+02:00 13:00:00+02:00 false 999 fa-mix none LOT-0004 4 Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung von überwiegend gefährlichen Abfällen. services #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 90520000 Fliegerhorst Holzdorf Schönewalde 04916 DE407 DEU 2027-01-04+01:00 2030-12-31+01:00 LOT-0005 slc-abil-ref-services Mögliche Referenzen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-sche-env-cert-indep Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ist zwingend erforderlich und den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-stand-ins Versicherungsnachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ false not-allowed DEU TenderDoc non-restricted-document https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889629 epo-notice late-all Technische und berufliche Leistungsfähigkeit none no performance Ausschluss aufgrund der Ansässigkeit eines Bieters/Bewerbers in einem Staat, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen bietet (Länderliste). Geltend auch für Unterauftragnehmer. allowed not-allowed ORG-7001 https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889629 ORG-7001 2 § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 DEU false false allowed true 2026-10-21+02:00 13:00:00+02:00 false 999 fa-mix none LOT-0005 5 Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung von überwiegend gefährlichen Abfällen. services #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 90520000 Heeresinstandsetzungslogistik HIL GmbH Doberlug-Kirchhain 03253 DE407 DEU Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-Kirchhain 03253 DE407 DEU 2027-01-04+01:00 2030-12-31+01:00 LOT-0006 slc-abil-ref-services Mögliche Referenzen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-sche-env-cert-indep Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ist zwingend erforderlich und den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-stand-ins Versicherungsnachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ false not-allowed DEU TenderDoc non-restricted-document https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889629 epo-notice late-all Technische und berufliche Leistungsfähigkeit none no performance Ausschluss aufgrund der Ansässigkeit eines Bieters/Bewerbers in einem Staat, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen bietet (Länderliste). Geltend auch für Unterauftragnehmer. allowed not-allowed ORG-7001 https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889629 ORG-7001 2 § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 DEU false false allowed true 2026-10-21+02:00 13:00:00+02:00 false 999 fa-mix none LOT-0006 6 Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung von überwiegend gefährlichen Abfällen. services #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 90520000 Spreewald-Kaserne Krugau Märkische Heide 15913 DE406 DEU 2027-01-04+01:00 2030-12-31+01:00 LOT-0007 slc-abil-ref-services Mögliche Referenzen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-sche-env-cert-indep Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb ist zwingend erforderlich und den Angebotsunterlagen beizufügen. slc-stand-ins Versicherungsnachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen. false false not-allowed no-eu-funds not-requ false not-allowed DEU TenderDoc non-restricted-document https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889629 epo-notice late-all Technische und berufliche Leistungsfähigkeit none no performance Ausschluss aufgrund der Ansässigkeit eines Bieters/Bewerbers in einem Staat, der nicht die notwendige Gewähr zur Wahrung der Sicherheitsinteressen bietet (Länderliste). Geltend auch für Unterauftragnehmer. allowed not-allowed ORG-7001 https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889629 ORG-7001 2 § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 DEU false false allowed true 2026-10-21+02:00 13:00:00+02:00 false 999 fa-mix none LOT-0007 7 Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung/ Entsorgung von überwiegend gefährlichen Abfällen. services #Besonders auch geeignet für:other-sme# true none 90520000 Radar Reporting Post Döbern 03159 DE40G DEU 2027-01-04+01:00 2030-12-31+01:00