RES-0001 clos-nw chan-need tenders 0 t-esubm 0 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-verif-inad-low 0 LOT-0001 29 https://www.essen.de/ ORG-0001 Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement Rathaus, Porscheplatz 1 Essen 45127 DEA13 DEU 05113-31001-15 Zentrales Vergabemanagement +49 201-8811410 +49 201-889111410 [email protected] https://www.essen.de/ ORG-0002 Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement Rathaus, Porscheplatz 1 Essen 45127 DEA13 DEU 05113-31001-15 Zentrales Vergabemanagement +49 201-8811410 +49 201-889111410 [email protected] https://www.bezreg-muenster.de/ ORG-0003 Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 DEA33 DEU 02514111691 +49 251411-1604 +49 251411-2165 [email protected] ORG-0004 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] 00628100-2026 176/2026 2026-09-11+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 eb40df41-7701-44e8-a8f3-7d2ecc0a9341 3d5344da-dd04-4b4a-8c28-22455332134a 2026-09-10+02:00 13:48:42+02:00 01 2026-09-10+02:00 32014L0024 can-standard DEU la gen-pub ORG-0001 ted-esen ORG-0004 false false false no-eu-funds vgv Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 ORG-0003 open false false V-2026-0122 Rahmenvertrag für die Ausstattung der Feuerwehr Essen mit Uniformen in einem Bekleidungssystem Rahmenvertrag zur Lieferung von Feuerwehr-Uniformen supplies #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68DYR6ASXK0#
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich. 35000000 35811100 Eiserne Hand 45 Essen 45139 DEA13 DEU LOT-0001 false false false no-eu-funds false poi-exa 100.00000000 price Preis Preis ORG-0001 Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 ORG-0003 true false none none V-2026-0122 Rahmenvertrag für die Ausstattung der Feuerwehr Essen mit Uniformen in einem Bekleidungssystem Siehe Vergabeunterlagen supplies env-imp Siehe Bieterleitfaden Ziffer 3.3 other 35000000 35811100 Eiserne Hand 45 Essen 45139 DEA13 DEU 36 2000-01-01Z