5dc79bda-b5c6-4790-a9cb-984bd0a3a545-01 LOT-0000 update-add - 16 false false http://www.evergabe-online.de/ ORG-7001 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen Debyestraße 21 Aachen 52078 DEA2D DEU 6003102245 BwDLZ Aachen Beschaffung (IUD) +49 241-561-57417 [email protected] ORG-7004 Bundeskartellamt Bonn 53123 DEA22 DEU 6003102245 ORG-7005 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] 00629002-2026 176/2026 2026-09-11+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 14158391-1b9e-445e-b28d-bc8384ebb494 8e22205c-8c12-45ba-848d-61c70a5b7e36 2026-09-09+02:00 14:48:47+02:00 01 2026-09-09+02:00 32014L0024 cn-standard DEU cga defence ORG-7001 ted-esen ORG-7005 vgv epo-notice exg-sitn-other exg-crim-corrpt exg-crim-part exg-mis-distortion exg-mis-bre-env-law exg-crim-laund exg-crim-fraud exg-crim-traffick exg-sitn-insolvency exg-mis-bre-lab-law exg-sitn-liq-admin exg-mis-misrepresent exg-mis-partic-confl exg-mis-prep-confl exg-mis-misconduct exg-mis-sanction exg-mis-bre-soc-law exg-pmt-bre-ssc exg-sitn-as-susp exg-pmt-bre-tax exg-crim-terror open false 6003102245-BwDLZ Aachen Beschaffung Hubarbeitsbühne NAB GK Beschaffung einer Hubarbeitsbühne gem. Leistungsbeschreibung als Ersatz für defekte. supplies Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. 42400000 Geilenkirchen 52511 DEA29 DEU LOT-0000 false false not-allowed no-eu-funds not-requ false not-allowed DEU TenderDoc non-restricted-document https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=883960 epo-procurement-document late-all Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. none no allowed not-allowed per-exa 100.00 price Preis Niedrigster Preis ist ausschlaggebend ORG-7001 https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=883960 ORG-7001 30 § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 DEU false false allowed true 2026-09-25+02:00 13:00:00+02:00 false none none LOT-0000 Beschaffung Hubarbeitsbühne NAB GK 1 Objekt supplies false none 42400000 Geilenkirchen 52511 DEA29 DEU 2026-10-01+02:00 2026-10-26+01:00