Germany – Surveillance and security systems and devices – Abhörgeschützter Besprechungsraum in Modulbauweise — Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover (DEU) · 360000 EUR
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360000.00 RES-0001 selec-w TEN-0001 tenders 1 t-esubm 1 part-req 1 t-med 1 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-no-verif 0 t-verif-inad-low 0 CON-0001 false false false LOT-0001 win-ten-var eo-int win-ten-val eo-int TEN-0001 0 -1 no TPA-0001 LOT-0001 1 CON-0001 2026-09-04+02:00 2026-09-04+02:00 1 TEN-0001 TPA-0001 ORG-0004 29 true http://www.lzn.niedersachsen.de/ ORG-0001 Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover Podbielskistraße 166 Hannover 30177 DE929 DEU 03-7075700000-96 +49 51189848102 +49 51189848199 lieferleistungen@lzn.de https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html ORG-0002 Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 DE935 DEU t:04131153308 +49 4131153308 +49 4131152943 vergabekammer@mw.niedersachsen.de https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html ORG-0003 Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 DE935 DEU f:04131153308 +49 4131153308 +49 4131152943 vergabekammer@mw.niedersachsen.de false UBO-0001 https://schirmungstechnik.info/ medium ORG-0004 W+R Schirmungstechnik GmbH Gewerbering 23 Rheinstetten 76287 DE123 DEU HRB 712357 072422577350 aw@schirmungstechnik.de ORG-0005 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 noreply.esender_hub@bescha.bund.de UBO-0001 DEU 00629135-2026 176/2026 2026-09-11+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 373cb324-f5bb-450a-9dc9-1bbda078d52b 9ee2a6a3-daf7-4be7-91af-f03e48598324 2026-09-10+02:00 08:26:29+02:00 01 2026-09-10+02:00 32014L0024 can-standard DEU body-pl-ra gen-pub ORG-0001 ted-esen ORG-0005 false false false no-eu-funds vgv Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." ORG-0002 ORG-0003 Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt gem. § 51 Abs. 1 VgV an-hand von objektiven und nichtdiskriminierenden Anforderungen gem. Abschnitt 5.1.9 der EU-Bekanntmachung . Die Anforderungen erfüllen diejenigen Bewerber, die die festgelegten objektiven Kriterien einhal-ten und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind. Es erfolgt keine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber. Alle Bieter, die die Mindestkriterien gem. Abschnitt 5.1.9 erfüllen, werden für die Angebotsphase zugelassen. neg-w-call false false 270951-GUA/2026-03.332 Abhörgeschützter Besprechungsraum in Modulbauweise Die zu erbringende Leistung umfasst die Beschaffung eines abhörgeschützten Besprechungsraumes gemäß BSI-Richtlinie TL L12 als "Stand-Alone-Lösung" für die Verwendung innerhalb eines Be-standsgebäudes. Hierfür ist die schlüsselfertige Lieferung und Montage eines Raum-in-Raumes vorgesehen, welcher insbesondere folgende Richtlinie einhält: BSI TL L 12 Abhörgeschützte Bespre-chungsräume. Der Raum soll zunächst in einem bestehenden Gebäude aufgestellt werden und zu einem späteren Zeitpunkt abgebaut und an einem Ort wieder aufgebaut werden können. Aufgrund der bestehen-den Leitungswege (insbesondere Elektrotechnik) muss der Raum zusätzlich über einen Einbruch-schutz, mind. RC2, verfügen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenden Leistung sind dem Entwurf der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. supplies #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRKWN# 360000.00 35120000 35000000 Hannover DE929 DEU LOT-0001 false false false no-eu-funds false per-exa 100.0 price Preis Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt im Rahmen der Angebotsphase gemäß Angebotssumme netto aus dem Angebotsvordruck. Im Rahmen der Angebotsphase wird die Bewertung den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt. ORG-0001 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." 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Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenden Leistung sind dem Entwurf der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. supplies none 35120000 35000000 Hannover DE929 DEU 2026-09-04+02:00 2026-09-05+02:00 2000-01-01Z
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