Germany – Electricity – Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für alle Liegenschaften des Landkreises MSE — Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (DEU)
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16 https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de ORG-0001 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Postfach 110264 Neubrandenburg 17042 DE80J DEU 13071000-K000 Rechts- und Kommunalaufsichtsamt +49 395570870 +49 3955708765999 vergabestelle@lk-seenplatte.de https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de ORG-0002 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Postfach 110264 Neubrandenburg 17042 DE80J DEU 13071000-K000 Rechts- und Kommunalaufsichtsamt +49 395570870 +49 3955708765999 vergabestelle@lk-seenplatte.de http://www.regierung-mv.de/ ORG-0003 Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Johannes-Stelling-Straße 14 Schwerin 19053 DE804 DEU t:03855885160 +49 3855885163 +49 38558848515817 vergabekammer@wm.mv-regierung.de ORG-0004 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 noreply.esender_hub@bescha.bund.de 00625838-2026 175/2026 2026-09-10+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 3303c4ce-b7d2-4311-9e86-4d84307029ab 8b294649-dfad-4866-a1e3-da278904ae6d 2026-09-09+02:00 14:27:27+02:00 01 2026-09-09+02:00 32014L0024 cn-standard DEU body-pl-la gen-pub ORG-0001 ted-esen ORG-0004 false false no-eu-funds false vgv DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document exg-natl-bre-nat-law Ausschlussgründe nach § 57 VgV exg-crim-part Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-crim-terror Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-crim-laund Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-crim-fraud Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-crim-corrpt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-crim-traffick Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-pmt-bre-tax Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-pmt-bre-ssc Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-mis-bre-env-law Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-mis-bre-soc-law Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-mis-bre-lab-law Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-sitn-insolvency Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-sitn-liq-admin Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-sitn-as-susp Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-sitn-other Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-mis-misconduct Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-mis-distortion Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-mis-partic-confl Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-mis-prep-confl Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-mis-sanction Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB exg-mis-misrepresent Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB epo-notice ORG-0001 Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen. ORG-0002 ORG-0003 DEU open https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYRQDYDJ96S96 false false 10.71.500.1010-046 Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für alle Liegenschaften des Landkreises MSE Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für alle Liegenschaften des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. supplies #Bekanntmachungs-ID: CXVHYRQDYDJ96S96#
Bei technischen Problemen ist der technische Support der Vergabeplattform zu kontaktieren (https://support.cosinex.de/unternehmen). 09310000 09300000 Stromentnahmestellen entsprechend des Leistungsverzeichnisses (Anlage 1) Platanenstraße 43 Neubrandenburg 17033 DE80J DEU LOT-0001 slc-stand-to-gen Anlage 7 - Eigenerklärung zum Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 2.1: Umsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. slc-abil-ref-supply Anlage 5 - Referenzliste zur Lieferung von Ökostrom (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 3.1: Der Bieter hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. slc-abil-staff-yrly-avg-mp Anlage 7 - Eigenerklärung zum Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 3.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistung erforderlichen Beschäftigten. slc-suit-reg-prof Anlage 6 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 1.1: Der Bieter ist im Berufs- oder Handelsregister des Staates eingetragen, in dem dieser niedergelassen ist. Für Bieter aus den EU-Mitgliedstaaten sind die jeweiligen Berufs- und Handelsregister im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 aufgeführt. slc-stand-other Anlage 6 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 2.2: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation slc-suit-auth-mbrshp Anlage 6 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 1.2: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft false false not-allowed no-eu-funds not-requ not-allowed false DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYRQDYDJ96S96/documents Zahlungsbedingungen gemäß VOL/B true Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter late-all Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht. none epo-notice no not-allowed required performance Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen - Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V - Erklärung zu Russland-Sanktionsgründen - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Anlage 5 - Referenzliste zur Lieferung von Ökostrom - Anlage 6 - Eigenerklärung zur Eignung - Anlage 7 - Eigenerklärung zum Unternehmen false poi-exa 100 price Preis Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)" ORG-0001 https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYRQDYDJ96S96 ORG-0001 60 Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen. ORG-0002 ORG-0003 DEU true true false required true https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYRQDYDJ96S96 2026-10-12+02:00 10:00:00+02:00 2026-10-01+02:00 23:59:59+02:00 false none none 10.71.500.1010-046 Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für alle Liegenschaften des Landkreises MSE Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an alle Stromentnahmestellen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, die im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt ca. 3,9 Mio. kWh/Jahr. supplies #Besonders auch geeignet für:selbst# true env-imp Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. clim-mitig soc-obj Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie der Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. work-cond other 09310000 09300000 Stromentnahmestellen entsprechend des Leistungsverzeichnisses (Anlage 1) Platanenstraße 43 Neubrandenburg 17033 DE80J DEU 2027-01-01+01:00 2028-12-31+01:00
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