81184084-517c-44cb-a981-a393215aeaf6-01 17 www.wvv.de ORG-0001 Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH Haugerring 5 Würzburg 97070 DE263 DEU HRB 162 0931361282 0931361614 [email protected] ORG-0002 Vergabekammer Nordbayern Ansbach 91522 DE251 DEU 0981/53-1277 0981531277 [email protected] ORG-0003 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] 00731209-2024 233/2024 2024-11-29+01:00 2.3 eforms-sdk-1.10 cd389311-76d0-4370-9e9c-3b8d12ce6f1a a99e177d-8739-4b6e-9eb4-f3288b396248 2024-11-27+01:00 15:42:02+01:00 01 2024-11-27+01:00 32014L0025 cn-standard DEU https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2395b3-eu electricity ORG-0001 ted-esen ORG-0003 sektvo CrossBorderLaw n.n nati-ground Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB)
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO), (siehe Formular 1, Eigenerklärung SanktionsVO) vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern abzugeben.
Scientology-Schutzerklärung.
Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters und Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO oder dem Wettbewerbsregister anzufordern. labour-law Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. neg-w-call Neue energiewirtschaftliche Abrechnungsplattform Einführen einer neuen, SAP S/4HANA Utilities basierten Abrechnungsplattform als IS-U-Nachfolger mit anschließendem Betrieb als SaaS Einführen einer neuen, SAP S/4HANA Utilities basierten Abrechnungsplattform als IS-U-Nachfolger mit anschließendem Betrieb als SaaS. Diese muss die Marktrollen Lieferant (LIEF), Verteilnetzbetreiber (VNB) und grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) nach allen aktuellen und künftigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen abbilden. Es sind die Sparten Strom, Erdgas, Fernwärme-/kälte sowie Trinkwasser zu bedienen. services 72000000 72212100 72500000 72210000 Haugerring 5 Würzburg 97070 DE263 DEU LOT-0001 sui-act Angaben zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister Angaben zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister ef-stand Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben. Hierzu wird die Anlage 1, Teilnahmeantrag, zur Verfügung gestellt.
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2021, 2022 und 2023 im Bereich der zu vergebenden Leistungen und den Gesamtumsatz Der Umsatz im Bereich der zu vergebenden Leistungen muss pro Jahr mindestens 8 Mio. Euro (netto) betragen.
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden in den Jahren 2022, 2023 und dem aktuellen Stand von 2024. Im laufenden Jahr 2024 müssen durchschnittlich mindestens 50 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigt werden.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € für Personenschäden und mindestens 10 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr,
oder
Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € für Personenschäden und mindestens 10 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. tp-abil Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend aufgelisteten Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben. Hierzu wird die Anlage 1, Teilnahmeantrag, zur Verfügung gestellt.
Für alle nachfolgend genannten Referenzen muss im Teilnahmeantrag ein Ansprechpartner des Referenzgebers für Rückfragen angegeben werden. Zudem muss dem Teilnahmeantrag für jede Referenz eine aussagekräftige Kurzbeschreibung beigefügt werden.
Hinweis für Bewerbergemeinschaften und Bewerber mit Nachunternehmern: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen werden, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich übernehmen soll.
Es müssen folgende Mindestbedingungen erfüllt werden:
Für die Marktrollen Lieferant (LIEF), Verteilnetzbetreiber (VNB) und (grundzuständiger) Messstellenbetreiber (MSB) müssen jeweils zwei Referenzprojekte benannt werden, die • in einer SAP basierten Abrechnungslösung (SAP IS-U) für den Energiemarkt im Zeitraum ab dem 01.01.2015 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeeinträge eingeführt/umgesetzt wurden oder • sich aktuell in der Einführung einer SAP S/4HANA Utilities basierten Abrechnungsplattform befinden. Jede Markrolle muss eine Mindestgröße von 50.000 Kunden aufweisen. Für die Marktrolle Lieferant (LIEF), Verteilnetzbetreiber (VNB) und (grundzuständiger) Messstellenbetreiber (MSB) muss der Bewerber jeweils alle Funktionen/Prozesse umgesetzt haben, die in der nachfolgenden Auflistung als relevant gekennzeichnet sind. Dies muss in der Projektbeschreibung nachvollziehbar erläutert werden. • Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE); relevant für alle drei Marktrollen. • Abrechnung der Preisobergrenze (POG); relevant für die Marktrollen MSB und LIEF. • Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS); relevant für die Marktrollen VNB und LIEF. • Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM Strom), relevant für alle drei Marktrollen. • Abrechnung lastganggemessener Kunden; relevant für die Marktrollen LIEF und VNB • Abrechnung direktvermarkteter Kunden; relevant für die Marktrolle LIEF • EEG-Abrechnung; relevant für die Marktrolle VNB • Kooperationsvereinbarung (KoV) Gas; relevant für die Marktrolle VNB • Abrechnung von Monopolsparten wie Wasser und Wärme; relevant für die Marktrolle LIEF • Mehr-/ Mindermengenabrechnung; relevant für die Marktrollen LIEF und VNB. Die Umsetzung mehrerer Marktrollen in einem Referenzprojekt ist zulässig. Beispiele: Ein Bewerber benennt zwei Referenzprojekte, die jeweils alle drei Marktrollen mit jeweils allen geforderten Anforderungen erfüllen. In diesem Fall sind die Mindestbedingungen mit zwei Referenzprojekten erfüllt. Es ist aber auch möglich, Referenzprojekte zu benennen, die jeweils nur eine Marktrolle umfassen und für diese Marktrolle alle Anforderungen erfüllen. In diesem Fall müssen insgesamt 6 Referenzprojekte benannt werden (jeweils zwei Referenzprojekte pro Marktrolle). Für die Marktrollen gelten folgende Definitionen: Lieferant: Der Lieferant ist verantwortlich für die Belieferung von Marktlokationen, die Energie verbrauchen und die Abnahme von Energie von Marktlokationen, die Energie erzeugen. Der Lieferant ist finanziell verantwortlich für den Ausgleich zwischen den bilanzierten und gemessenen Energiemengen von nach dem Standardlastprofil bilanzierten Marktlokationen. Verteilnetzbetreiber: Der VNB ist verantwortlich für die Durchleitung und Verteilung von Gas bzw. Elektrizität sowie für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau seines Netzes. Der VNB ist zuständig für die Netzsicherheit. Der VNB bildet, verwaltet und schließt an sein Netzgebiet angeschlossene Objekte (u.a. Messlokationen, Marktlokationen, Technische Ressourcen) und ist verantwortlich für die Zuordnung von Marktpartnern zu den Objekten. Gas: Der Netzbetreiber ist u.a. verantwortlich für die Aufbereitung sowie für die Verteilung von Werten (u.a. Messwerte, Ersatzwerte, vorläufige Werte) an Marktpartner. Strom: Der Netzbetreiber ist verantwortlich für die Aggregation der Energiemengen von Marktlokationen mit NB-Aggregationsverantwortung. Messstellenbetreiber: Der Messstellenbetreiber ist verantwortlich für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Geräten. Gas: Der MSB ist verantwortlich für die Ermittlung und Weiterleitung von Messwerten an den Netzbetreiber. Strom: Der Messstellenbetreiber ist verantwortlich für die Ermittlung, Aufbereitung sowie für die Verteilung von Werten (u.a. Messwerte, Ersatzwerte, vorläufige Werte) an Marktpartner. other Auswahlkriterien für die Zulassung zum Verhandlungsverfahren
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal 4 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dann Bieter/Bietergemeinschaften genannt werden. Gibt es nur 4 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und bei denen ein formal ordnungsgemäßer Teilnahmeantrag vorliegt und die alle Mindestanforderungen erfüllen, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 SektVO nachgefordert werden, steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert.
Sollten diese Voraussetzungen bei mehr als 4 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die 4 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl anhand des nachfolgenden Bewertungssystems für Projektreferenzen und Zertifizierungen erzielen.
Es können nur Punkte für Referenzprojekte erzielt werden, die alle oben unter X.8.c) genannte Mindestbedingungen erfüllen.
Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner des Referenzgebers für Rückfragen anzugeben und eine aussagekräftige Kurzbeschreibung beizufügen.
Punkte werden für Marktrollen und nicht für Referenzprojekte vergeben Es können nur Punkte für Marktrollen erzielt werden, wenn das Referenzprojekt für die betreffende Marktrolle alle oben unter X.8.c) genannten Mindestanforderungen (einschließlich des Referenzzeitraums) erfüllt. Für Marktrollen, die zum Nachweis der Mindestbedingungen unter X.8.c) angegeben werden, können bei (1) b) bis d) Punkte erzielt werden. Für die Referenzprojekte, die zum Nachweis der Mindestbedingungen unter X.8.c) angegeben werden, können bei (1) a) nur Punkte erzielt werden, die nicht zum Nachweis der Mindestbedingungen benötigt werden. Beispiel (jeweils unterstellt, dass für die Marktrollen alle Mindestbedingungen erfüllt werden, einschließlich des Referenzzeitraums): Wenn ein Bewerber zum Nachweis der Mindestbedingungen unter X.8.c) eine Referenz mit allen 3 Marktrollen (Lieferant, VNB, MSB), eine Referenz mit der Marktrolle Lieferant und zwei Referenzen angegeben hat, die jeweils beide die Marktrollen VNB und MSB umfassen, hat er die Marktrollen VNB und MSB jeweils dreimal und damit einmal zu viel nachgewiesen. Daher erhält er für die Marktrollen VNB Und MSB bei (1) a) jeweils noch einen Punkt. Für jede wertbare Referenz können pro Marktrolle, die alle Mindestbedingungen (einschließlich des Referenzzeitraums) erfüllt, Punkte nach folgendem Bewertungsschema erzielt werden: Bewertungsschema: (1) Projektreferenzen Ein Punkt pro Marktrolle, die das zusätzlich zu den Marktrollen angegeben wird, die zum Nachweis der Mindestbedingungen unter X.8.c erforderlich sind. Marktrollen, die mehr als 150.000 Kunden je Marktrolle umfassen, erhalten einen Punkt, der ggfs. zusätzlich zu Punkten nach a) vergeben wird. Projektreferenzen, die mehr als 300.000 Kunden je Marktrolle umfassen, erhalten pro Marktrolle zusätzlich zu dem Punkt nach b) einen weiteren Punkt. Pro abgeschlossener Marktrolle wird zusätzlich zu den Punkten nach b) und c) und ggfs. nach a) ein zusätzlicher Punkt vergeben. (2) Für eingereichte ISO-Zertifizierungen können Punkte erreicht werden. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine entsprechende Zertifizierung verfügt. Für folgende ISO-Zertifizierungen wird je ein Punkt vergeben:
ISO 27017: Absicherung von Cloud Services
ISO 27018: Maßnahmenziele und Richtlinien zum Schutz personenbezogener Daten im Cloud Computing
ISO 20000: IT Service Management
ISO 9001: Qualitätsmanagement.
Die Zertifizierungen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Es werden die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl erzielt haben.
Bei Punktegleichstand gilt: Haben 2 oder mehrere Bewerber auf dem Rang 4 die gleiche Punktzahl, werden diese Bewerber mit gleicher Punktzahl ebenfalls zum Verhandlungsverfahren zugelassen. poi-exa 0 false not-allowed not-allowed true Bürgschaften DEU 00001 sen-info restricted-document https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2395b3-eu Sicherheiten (Bürgschaften) true late-all n.n. none no performance siehe Leistungsbeschreibung true Vertraulichkeitsvereinbarung not-allowed poi-exa 40 price Transitionsprojekt und Kosten für Betrieb poi-exa 40 quality Konzepte: Konzept partnerschaftlichen Zusammenarbeit (max. 10 Punkte) Konzept der Plattformarchitektur (max. 15 Punkte) Konzept zur Projektumsetzung (max. 15 Punkte) poi-exa 20 quality Teststellung ORG-0001 https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2395b3-eu Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Nordbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). ORG-0002 DEU required false https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2395b3-eu 2024-12-20+01:00 2024-12-13+01:00 10:00:00+01:00 2024-12-05+01:00 23:59:00+01:00 true 4 3 false buyer-categories none none Neue energiewirtschaftliche Abrechnungsplattform Neue energiewirtschaftliche Abrechnungsplattform Die neue energiewirtschaftliche Abrechnungsplattform muss die Marktrollen Lieferant (LIEF), Verteilnetzbetreiber (VNB) und grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) nach allen aktuellen und künftigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen abbilden. Es sind die Sparten Strom, Erdgas, Fernwärme-/kälte sowie Trinkwasser zu bedienen. services false none 72000000 Haugerring 5 Würzburg 97070 DE263 DEU 2025-04-01+02:00 2035-06-30+02:00 Mindestvertragsdauer 8 Jahre ab Abnahme. Verlängerung automatisch um ein Jahr; Kündigungsfrist 24 Monate zum Jahresende. 12