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Germany – Medical equipments, pharmaceuticals and personal care products – 1/DLII6/VM137 - RV Medizinprodukte, divers — Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (DEU)

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · EU Tenders Electronic Daily (TED)
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Germany – Medical equipments, pharmaceuticals and personal care products – 1/DLII6/VM137 - RV Medizinprodukte, divers — Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr — EU supplies notice (661538-2026)
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16 false false http://www.evergabe-online.de/ ORG-7001 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Fontainengraben 200 Bonn 53123 DEA22 DEU t:022855041533 BAIUDBw DL II 6.1 SanMat +49 261-896-61152 +49 228-5504-898746 BAIUDBwDLII6EinkaufSanitaetsmaterial@bundeswehr.org ORG-7004 Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 Bonn 53113 DEA22 DEU t: 022894990 +49 22894990 +49 2289499-163 vk@bundeskartellamt.bund.de ORG-7006 Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 Bonn 53113 DEA22 DEU +49 22894990 +49 22894990 vk@bundeskartellamt.bund.de ORG-7007 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 noreply.esender_hub@bescha.bund.de 00661538-2026 186/2026 2026-09-25+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 a2488c01-f883-4f8b-8f5e-e48765ce4e5e 45f48881-a6ce-4b6a-b406-df79effc9ab5 2026-09-24+02:00 10:41:48+02:00 01 2026-09-24+02:00 32014L0024 cn-standard DEU cga defence ORG-7001 ted-esen ORG-7007 vgv epo-notice exg-sitn-other exg-crim-corrpt exg-crim-part exg-mis-distortion exg-mis-bre-env-law exg-crim-laund exg-crim-fraud exg-crim-traffick exg-sitn-insolvency exg-mis-bre-lab-law exg-sitn-liq-admin exg-mis-misrepresent exg-mis-partic-confl exg-mis-prep-confl exg-mis-misconduct exg-mis-sanction exg-mis-bre-soc-law exg-pmt-bre-ssc exg-sitn-as-susp exg-pmt-bre-tax exg-crim-terror 3 3 open true Elektronische Annahme von Angeboten 6003124247-BAIUDBw DL II 6.1 EVGSan zentral 1/DLII6/VM137 - RV Medizinprodukte, divers 1/DLII6/VM137 - RV Medizinprodukte, divers supplies Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. 33000000 Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) anyw-cou DEU LOT-0001 false false not-allowed no-eu-funds not-requ false not-allowed DEU TenderDoc non-restricted-document https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=893549 epo-procurement-document late-all Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen. none no allowed not-allowed per-exa 40.00 quality Qualitätskriterien gem. Bewertungsmatrix per-exa 60.00 price Preis Preiskriterium ORG-7001 https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=893549 ORG-7001 3 § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 ORG-7006 DEU true true allowed true 2026-10-26+01:00 08:00:00+01:00 2026-10-26+01:00 08:00:00+01:00 false 999 fa-mix none LOT-0001 LOS 1 - 31.024 EA Einweg-Wärmedecke, selbstaktivierend 31.024 EA Einweg-Wärmedecke, selbstaktivierend gemäß VM137_05_Anlage 2_LOS 1_Preis- und_Produktblatt_Einweg-Wärmedecke, selbstaktivierend supplies Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da. false none 33000000 Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) anyw-cou DEU 2026-12-01+01:00 2028-11-30+01:00 Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung derOption besteht nicht. LOT-0002 false false not-allowed no-eu-funds not-requ false not-allowed DEU TenderDoc non-restricted-document https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=893549 epo-procurement-document late-all Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. 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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 ORG-7006 DEU true true allowed true 2026-10-26+01:00 08:00:00+01:00 2026-10-26+01:00 08:00:00+01:00 false 999 fa-mix none LOT-0002 LOS 2 - 73.120 EA Splintschiene, Universal, 11x94c 73.120 EA Splintschiene, Universal, 11 x 94 cm gemäß VM137_05_Anlage 2_LOS 2_Preis- und_Produktblatt_Splintschiene, Universal, 11x94cm supplies Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da. false none 33000000 Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) anyw-cou DEU 2026-12-01+01:00 2028-11-30+01:00 Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des 2. Jahres gegenüber dem AN schriftlich auszuüben. Eine Pflicht zur Ausübung derOption besteht nicht. LOT-0003 false false not-allowed no-eu-funds not-requ false not-allowed DEU TenderDoc non-restricted-document https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=893549 epo-procurement-document late-all Nach § 56 Absatz 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Absatz 3 VgV ausgeschlossen. none no allowed not-allowed per-exa 40.00 quality Qualitätskriterien gem. Bewertungsmatrix per-exa 60.00 price Preis Preiskriterium ORG-7001 https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=893549 ORG-7001 3 § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 ORG-7006 DEU true true allowed true 2026-10-26+01:00 08:00:00+01:00 2026-10-26+01:00 08:00:00+01:00 false 999 fa-mix none LOT-0003 LOS 3 - 14.100 EA Manuelle Einweg-Handabsaugpumpe 14.100 EA Manuelle Einweg-Handabsaugpumpe gemäß VM137_05_Anlage 2_LOS 3_Preis- und_Produktblatt_Manuelle Einweg-Handabsaugpumpe supplies Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses hängt maßgeblich von dem Verlauf des Verfahrens ab und stellt daher zunächst einen Richtwert da. false none 33000000 Informationen zu den Erfüllungsorten finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) anyw-cou DEU 2026-12-01+01:00 2028-11-30+01:00 Die RV kann seitens des AG einmal um 1 Jahr verlängert werden. 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