2026-07-20+00:00 11:45:37+00:00 not-val eo-int Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers in einem kleinen Anbietermarkt 2030-07-31Z -1 ten-val-hig eo-int Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers in einem kleinen Anbietermarkt. 2030-07-31Z ten-val-low eo-int Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers in einem kleinen Anbietermarkt. 2030-07-31Z RES-0001 -1 -1 selec-w ORG-0001 ORG-0001 complainants 0 TEN-0001 rec-sub-cou eo-int Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers in einem kleinen Anbietermarkt. 2030-07-31Z rec-sub-typ eo-int Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers in einem kleinen Anbietermarkt. 2030-07-31Z unpublished -1 CON-0001 LOT-0000 win-ten-val eo-int Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers in einem kleinen Anbietermarkt. 2030-07-31Z TEN-0001 1 true false -1 sub-con eo-int Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers in einem kleinen Anbietermarkt. 2030-07-31Z unpublished TPA-0001 LOT-0000 1 CON-0001 2026-06-25Z 2026-06-26Z Zuschlagserteilung mit Auftrag ORG-0001 2 TEN-0001 TPA-0001 ORG-0003 30 https://www.koeln-bonn-airport.de/ ORG-0001 Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße 12 Köln 51147 DEA23 DEU 4700008203 Jörg Vogel +49 2203404509 [email protected] ORG-0002 Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 210 Köln 50667 DEA23 DEU t:+492111473045 +492211473045 +492211472889 [email protected] false false medium ORG-0003 TK Airport Solutions Poligono Industrial Vega de Baina s/n Mieres 33682 ES120 ESP A33490707 FRANCISCO ARQUEROS +34626785904 [email protected] ORG-0004 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] 00505917-2026 139/2026 2026-07-22+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 78b214d2-8d44-4206-b804-ebee9e72dafb acbcd83c-cffa-4d2e-96b2-41b39006d94c 2026-07-20+00:00 11:45:30+00:00 01 2026-07-22Z 32014L0025 can-standard DEU https://s2c.mercell.com/buyer/48731 airport ORG-0001 ted-esen ORG-0004 sektvo Sektorenverordnung Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren nach SektVO durch; es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb. Aufgrund von sicherheitsspezifischer Lieferleistungsaufträgen und den damit verbundenen sicherheitsrelevanten flughafenspezifischen Angaben werden die Verdingungsunterlagen uneingeschränkt nur den zum Wettbewerb zugelassenen Bietern übermittelt. Ein uneingeschränkter Zugriff auf die Verdingungsunterlagen nach SektVO §41 Abs. 1 findet nicht statt. Zur Übersicht der zu vergebenen Leistung dienen die zum Download bereitsehende Beschreibung sowie die vorläufigen Leistungsbeschreibungen. Nur die führenden Bieter (maximal drei) werden zu Verhandlungen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, ohne eine Verhandlung zuführen, direkt das wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Es darf nur ein Teilnahmeantrag bzw. Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sollte die Auswahl der Bieter für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Nach SektVO § 55 Abs. 1 wird der Auftraggeber Angebote, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50% des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen, zurückweisen und nicht annehmen. neg-w-call 3e3118d3-0c3f-43a1-b196-c505d38d769f-01 false 0873d201-f68a-4004-9748-6da4394e399a Fluggastbrücken An den Positionen D02, D04, D07 und D08 des Terminal 2 sollen 4 neue Fluggastbrücken errichtet werden. Der Einbau soll mit möglichst geringer Beeinträchtigung des laufenden Abfertigungsbetriebes erfolgen. Zusätzlich zu der Leistungsbeschreibung gelten die ZTV des Flughafen Köln/Bonn(FKB). (Abrufbar auf der Webseite des Flughafen Köln/Bonn) Ebenfalls die: - DIN 18299, Teil C, die - DIN 1915, Teil 1-4 sowie die -DIN EN 12312, Teil 4, die - Betriebssicherheitsverordnung aktuelle Fassung, die - Fremdfirmenordnung der FKB aktuelle Fassung, die - allgemein alle einschlägigen Richtlinien, Normen, etc. nach dem Stand der Technik sind zu berücksichtigen in jeweils aktueller Fassung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Maschinen gemäß den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu liefern und zu dokumentieren. 1. Für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden (Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung), muss die Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt werden. 2. Für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, muss die Konformitätserklärung zwingend gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ausgestellt werden. Hinweis: Zu Terminverschiebungen: Sollte sich die Fertigstellung oder Auslieferung einer ursprünglich für einen früheren Termin geplanten Maschine aus Gründen, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, auf den 20.01.2027 oder später verschieben, schuldet der Auftragnehmer die Konformität gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ohne Mehrkosten. Auch für Maschinen, die noch unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen, sind die wesentlichen Sicherheitsziele der Verordnung (EU) 2023/1230 (insbesondere hinsichtlich Cybersecurity und Software-Sicherheit) bereits konstruktiv zu berücksichtigen, soweit dies technisch möglich ist, um einen einheitlichen Sicherheitsstandard im Maschinenpark zu gewährleisten. supplies #Besonders auch geeignet für:selbst# 3400000 34969100 Siehe Dokumentation anyw-cou DEU LOT-0000 false false no-eu-funds ORG-0001 Keine ORG-0002 false false none none 082fc956-be5f-4a48-ad81-bbe9b95d8724 Fluggastbrücken An den Positionen D02, D04, D07 und D08 des Terminal 2 sollen 4 neue Fluggastbrücken errichtet werden. Der Einbau soll mit möglichst geringer Beeinträchtigung des laufenden Abfertigungsbetriebes erfolgen. Zusätzlich zu der Leistungsbeschreibung gelten die ZTV des Flughafen Köln/Bonn(FKB). (Abrufbar auf der Webseite des Flughafen Köln/Bonn) Ebenfalls die: - DIN 18299, Teil C, die - DIN 1915, Teil 1-4 sowie die -DIN EN 12312, Teil 4, die - Betriebssicherheitsverordnung aktuelle Fassung, die - Fremdfirmenordnung der FKB aktuelle Fassung, die - allgemein alle einschlägigen Richtlinien, Normen, etc. nach dem Stand der Technik sind zu berücksichtigen in jeweils aktueller Fassung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Maschinen gemäß den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu liefern und zu dokumentieren. 1. Für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden (Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung), muss die Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt werden. 2. Für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, muss die Konformitätserklärung zwingend gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ausgestellt werden. Hinweis: Zu Terminverschiebungen: Sollte sich die Fertigstellung oder Auslieferung einer ursprünglich für einen früheren Termin geplanten Maschine aus Gründen, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, auf den 20.01.2027 oder später verschieben, schuldet der Auftragnehmer die Konformität gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ohne Mehrkosten. Auch für Maschinen, die noch unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen, sind die wesentlichen Sicherheitsziele der Verordnung (EU) 2023/1230 (insbesondere hinsichtlich Cybersecurity und Software-Sicherheit) bereits konstruktiv zu berücksichtigen, soweit dies technisch möglich ist, um einen einheitlichen Sicherheitsstandard im Maschinenpark zu gewährleisten. supplies 4 #Besonders auch geeignet für:selbst# none 3400000 34969100 Siehe Dokumentation anyw-cou DEU 2026-04-09Z 2027-06-25Z 0 2000-01-01Z