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Germany – IT services: consulting, software development, Internet and support – AA - Beschaffung von Public Cloud-Leistungen — Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (DEU)

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · EU Tenders Electronic Daily (TED)
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not-val eo-int -1 RES-0001 selec-w TEN-0001 tenders 1 t-esubm 1 t-sme 0 CON-0001 LOT-0000 win-ten-val eo-int TEN-0001 -1 no TPA-0001 LOT-0000 TEN-0001 CON-0001 2026-08-21+02:00 CON-0001 TEN-0001 TPA-0001 ORG-0001 29 false true https://bfaa.diplo.de ORG-7001 Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Kirchhofstraße 1-2 Brandenburg an der Havel 14776 DE401 DEU 991-01944-42 +49 3018473016321 [email protected] https://www.bundeskartellamt.de ORG-7004 Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 Bonn 53113 DEA22 DEU t:022894990 +49 2289499-0 +49 2289499-163 [email protected] false UBO-0001 large ORG-0001 OVH GmbH Oskar-Jäger-Str. 173/K6 Köln 50825 DEA23 DEU DE245768940 ORG-7005 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] UBO-0001 DEU 00585855-2026 163/2026 2026-08-25+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 a25093a9-742a-4eb4-aa0b-07474054157a 1e28b88e-4e49-4713-83bb-1ef8db7d50b6 2026-08-24+02:00 14:19:10+02:00 01 2026-08-24+02:00 32014L0024 can-standard DEU cga gen-pub ORG-7001 ted-esen ORG-7005 vgv neg-wo-call false technical Zur Identifizierung geeigneter Anbieter für Public Cloud-Leistungen wurde eine umfangreiche Markterkundung durchgeführt. Dabei wurden Anbieter, die entsprechende Leistungen anbieten, anhand von Kriterien wie Datenschutz, Sicherheitszertifizierungen (u.a. C5-Testat des BSI - Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) sowie Anforderungen an die digitale Souveränität (insbesondere Datensouveränität) betrachtet. Im Ergebnis der Markterkundung konnte festgestellt werden, dass derzeit lediglich ein Anbieter in der Lage ist, die erforderlichen Sicherheits- und Souveränitätsanforderungen vollständig zu erfüllen. VV-2026-0036 AA - Beschaffung von Public Cloud-Leistungen Abschluss eines Vertrags zur Beschaffung von Public Cloud-Leistungen für das Auswärtige Amt services 72000000 72300000 72400000 Berlin 10117 DE300 DEU LOT-0000 false false no-eu-funds per-exa 100.00 price Preis Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Dies setzt voraus, dass alle Kriterien/Mindestanforderungen an die zu erbringende Leistung erfüllt werden. ORG-7001 Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). ORG-7004 true false none none LOT-0000 AA - Beschaffung von Public Cloud-Leistungen Die wesentlichen Leistungsbestandteile beziehen sich primär auf die Bereitstellung von bestimmten Infrastructure-as-a-Service (IaaS)-Dienstleistungen. Einzelne Leistungsbestandteile können darüber hinaus Anteile von Platform-as-a-Service (PaaS)-Diensten enthalten. Vervollständigt werden diese durch unterstützende und ergänzende Leistungen.

Zu den wesentlichen Leistungsbestandteilen zählen: • Die Bereitstellung, der Betrieb und die Wartung von definierten IaaS- und PaaS Diensten, • Die Erbringung der zugehörigen Service- und Supportleistungen, • Ergänzende Schulungs- und Beratungsleistungen, insbesondere zur Einführung und Nutzung der Dienste. services env-imp Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Betrieb der eingesetzten Rechenzentrumsstandorte im Sinne der Nachhaltigkeit kontinuierlich zu optimieren und insbesondere die jährlichen Verbräuche von Strom, Wasser und Kühlleistung zu reduzieren. soc-obj Der Auftragnehmer versichert, die arbeits(schutz)rechtlichen Bestimmungen und die ILO-Kernarbeitsnormen einzuhalten. clim-mitig other 72000000 72300000 72400000 Berlin 10117 DE300 DEU 2026-08-24+02:00 2028-08-23+02:00 Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate 2 2000-01-01+01:00

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