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Germany – Software programming and consultancy services – Software für die Bearbeitung und Prüfung von Verordnungen über Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V — Annahme von Mustern im Vergabeverfahren (DEU)

Annahme von Mustern im Vergabeverfahren · EU Tenders Electronic Daily (TED)
EU TED (Tenders Electronic Daily) · Contracts · License: Open Access
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deu
european union, public procurement, eu tender, ted, tenders electronic daily, 839187-2025, Annahme von Mustern im Vergabeverfahren, DEU, services, cn-standard, 72200000, 48311000, 72230000, 72250000, DEU

16 https://www.sbk.org ORG-0001 Annahme von Mustern im Vergabeverfahren Ganghoferstraße 29 München 80339 DE212 DEU 992-80245-94 +49 8962700-0 [email protected] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern%20-%20De-Mail.html ORG-0002 Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 Bonn 53113 DEA22 DEU 022894990 +49 22894990 [email protected] ORG-0003 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] 00839187-2025 243/2025 2025-12-17+01:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 56472dcf-9067-4c7c-b278-5cb1a65da3b1 c3f8c8f9-6819-4868-8d14-c7d78ef8880f 2025-12-16+01:00 11:42:12+01:00 01 2025-12-16+01:00 32014L0024 cn-standard DEU body-pl-cga health ORG-0001 ted-esen ORG-0003 false false no-eu-funds true false vgv DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document exg-natl-bre-nat-law Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-crim-part Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-crim-terror Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-crim-laund Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-crim-fraud Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-crim-corrpt Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-crim-traffick Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-pmt-bre-tax Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-pmt-bre-ssc Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-mis-bre-env-law Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-mis-bre-soc-law Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-mis-bre-lab-law Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-sitn-insolvency Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-sitn-liq-admin Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-sitn-as-susp Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-sitn-other Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-mis-misconduct Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-mis-distortion Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-mis-partic-confl Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-mis-prep-confl Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-mis-sanction Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. exg-mis-misrepresent Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. epo-notice ORG-0001 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ORG-0002 DEU open https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYY6YTZ4R2FP9 false false 2024_1970 Software für die Bearbeitung und Prüfung von Verordnungen über Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung einer Softwarelösung zur digitalen Bearbeitung, Prüfung und Genehmigung von Verordnungen zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) gemäß § 37 SGB V einschließlich Systembetrieb, technischer Betreuung und Weiterentwicklung. Die Software unterstützt einen automatisierten Genehmigungsprozess auf Basis eines regelbasierten Prüfverfahrens und ermöglicht zusätzlich eine manuelle Bearbeitung durch Mitarbeitende der AG. services #Bekanntmachungs-ID: CXVHYY6YTZ4R2FP9#

Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems.

Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das Support-Team der Firma COSINEX. Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr E-Mail: [email protected] Telefon: 0900 - 1 - 267463 Website: https://support.cosinex.de/unternehmen/ 72200000 48311000 72230000 72250000 Ganghoferstraße 29 München 80339 DE212 DEU LOT-0001 slc-stand-ins Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Der Bieter muss über eine für IT-Dienstleistungen geeignete und branchenübliche Haftpflichtversicherung (z. B. Betriebs-/Berufs-/Vermögensschadenhaftpflicht bzw. IT-Haftpflicht) mit angemessenen Deckungssummen verfügen, die während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.

Der Nachweis ist durch eine Versicherungsbestätigung oder eine entsprechende Versicherungspolice eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmens zu erbringen.

Der Nachweis muss in deutscher Sprache vorliegen. Der Nachweis ist mit dem Angebot hochzuladen.

Erfüllen Sie diese Anforderung? slc-abil-ref-services Unternehmensreferenzen - Der Bieter muss seine fachliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens zwei geeigneten und vergleichbaren Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge nachweisen.

Mindestanforderung: - Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen, - die seit dem 01. Januar 2024 begonnen wurden oder bis heute bestehen, - und die Leistungen enthalten, die mit dem verpflichtenden Teil der Ausschreibung vergleichbar sind (insbesondere Bereitstellung, Betrieb oder Weiterentwicklung von IT-Fachanwendungen bzw. Softwarelösungen).

Optional: Enthält das Angebot Leistungen im Bereich "Erfassung von Verordnungen", können zusätzliche Referenzen zu solchen Leistungen eingereicht werden. Diese werden berücksichtigt, sind jedoch nicht zwingend.

Unvollständige Referenzen werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen fehlender oder unzureichender Referenzangaben erfolgen nicht.

Die Angaben sind in der bereitgestellten Word-Vorlage "Vorlage Unternehmensreferenzen" einzutragen und als PDF hochzuladen.

Erfüllen Sie diese Anforderung? slc-sec-inf Informationssicherheit - Zur Sicherstellung der technischen Leistungsfähigkeit hinsichtlich Informationssicherheit hat der Bieter abhängig vom angebotenen Betriebsmodell folgende Nachweise einzureichen.

Es handelt sich um alternative Anforderungen. Der Bieter muss entweder die Anforderungen für den On-Premise-Betrieb oder die Anforderungen für den SaaS-Betrieb erfüllen - je nachdem, welches Modell angeboten wird.

a) On-Premise-Betrieb (Softwarebetrieb im Rechenzentrum des Auftraggebers) Der Bieter hat folgende Nachweise einzureichen:

- ISO/IEC 27001-Zertifizierung Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) des Bieters.

b) SaaS-Betrieb (Hosting und Betrieb durch den Auftragnehmer) Der Bieter hat folgende Nachweise einzureichen:

- ISO/IEC 27001-Zertifizierung Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) des Bieters. - BSI C5-Testat Vorlage eines gültigen Testats nach dem Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für das angebotene Cloud-System.

Das C5-Testat ist nur einzureichen, sofern der Bieter eine Cloud-Lösung anbietet.

Eine einfache Kopie ist ausreichend. Eigenerklärungen sind nicht ausreichend.

Zusätzliche Hinweise Der Bieter hat im Angebot eindeutig anzugeben, welches Betriebsmodell (On-Premise oder SaaS) angeboten wird. Nur die jeweils zutreffenden Nachweise müssen eingereicht werden; nicht einschlägige Nachweise sind nicht erforderlich.

Sofern sich der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch im Zertifizierungsprozess befindet, ist ein Nachweis über den begonnenen Zertifizierungsprozess (z. B. Auditvertrag, Auditplan oder Bestätigung der Zertifizierungsstelle) einzureichen. Das Zertifikat muss spätestens vor produktiver Betriebsaufnahme vollständig vorliegen.

Erfüllen Sie diese Anforderung? slc-stand-other Verpflichtung zum Abschluss eines Partnervertrags mit BITMARCK - Der Bieter verpflichtet sich, im Falle eines Zuschlags auf eigene Kosten einen Partnervertrag mit BITMARCK abzuschließen.

Dieser Partnervertrag ist erforderlich, um: - die Schnittstellen der Branchensoftware BITMARCK_21c|ng ordnungsgemäß ansprechen zu können sowie - im Rahmen des Change- und Releasemanagements rechtzeitig über Änderungen an Schnittstellen- und Datenstrukturen informiert zu werden.

Der Abschluss des Partnervertrags hat vor Aufnahme der Leistungserbringung zu erfolgen und ist der Vergabestelle auf Verlangen nachzuweisen.

Erfüllen Sie diese Anforderung? false false not-allowed no-eu-funds not-requ true not-allowed false DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYY6YTZ4R2FP9/documents false late-some Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags/Angebots zur Folge haben. Die SBK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine etwaige Nachforderung. Die SBK wird keine Nachforderung vornehmen, wenn der Bewerber/Bieter aus anderen Gründen (z.B. andere Ausschlussgründe, Preis) keine Chance auf den Zuschlag besitzt. none epo-notice no not-allowed required performance Der Bieter verpflichtet sich, im Falle eines Zuschlags auf eigene Kosten einen Partnervertrag mit BITMARCK abzuschließen. Der Abschluss des Partnervertrags hat vor Aufnahme der Leistungserbringung zu erfolgen und ist der Vergabestelle auf Verlangen nachzuweisen. false poi-exa 60.00 price Preis Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode" poi-exa 0 quality Mindestanforderungen Mindestanforderungen poi-exa 40.0000 quality Bewertungskriterien (B) Bewertungskriterien (B) ORG-0001 https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYY6YTZ4R2FP9 ORG-0001 31 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ORG-0002 DEU false true false required true https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYY6YTZ4R2FP9 2026-02-03+01:00 12:00:00+01:00 2026-01-26+01:00 23:59:59+01:00 false none none 2024_1970 Software für die Bearbeitung und Prüfung von Verordnungen über Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V Die Software muss die folgenden Kernziele unterstützen:

- Effiziente Bearbeitung aller HKP-Verordnungen unabhängig vom Eingangskanal (Papier, eVO, interne Prozesse) - Automatisierung nach medizinischen, vertragsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben - Durchgängige Systemintegration in die Anwendungslandschaft des AG (insb. BITMARCK_21c|ng, Inspire/Quadient, IPL/ZAL) - Elektronische Entscheidungsfindung mit revisionssicherer Dokumentation - Bereitschaft für die verpflichtende eVO-Einführung ab 2027 - Einsatz und Integration von KI-gestützten Entscheidungs- und Priorisierungshilfen

AN ist Kooperations- oder strategischer Partner der BITMARCK-Unternehmensgruppe oder weist eine gleichwertige Zertifizierung für 21c|ng-Integrationen nach. services #Besonders auch geeignet für:other-sme#

Hinweis zur Beantwortung von Bieterfragen:

Aufgrund der Feiertage und des damit verbundenen eingeschränkten Geschäftsbetriebs werden im Zeitraum 22.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 keine Bieterfragen beantwortet. Ab dem 07.01.2026 werden eingehende Fragen wieder wie gewohnt bearbeitet. true inn-pur - Generativer KI-Chat zur fallbezogenen Unterstützung - KI-Score proc-innov soc-obj Sozialstandards und Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vollständig einzuhalten und sicherzustellen, dass alle im Rahmen der Vertragsdurchführung eingesetzten Arbeitnehmer - ein-schließlich der Arbeitnehmer von Unterauftragnehmern - den jeweils gesetzlichen Mindest-lohn erhalten. Ein Verstoß des Auftragnehmers oder eines Unterauftragnehmers berechtigt den Auftrag-geber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. 2. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald ihm tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen Abs. 1 bekannt werden. Verstößt ein Unterauftragnehmer gegen die Verpflichtungen nach Abs. 1, ist der Auftragge-ber berechtigt, den sofortigen Austausch des Unterauftragnehmers zu verlangen. 3. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche eingesetzten Unterauftragnehmer die Ver-pflichtungen aus dieser Klausel schriftlich anerkennen und dem Auftraggeber auf Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Prüfung der Einhaltung geeignete Nachweise (z. B. Eigenerklärungen, Verpflichtungserklärungen, Lohnnachweise im zulässigen Umfang) anzufordern. 4. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Abs. 1 und Abs. 2 kann eine Mel-dung an die zuständigen Register- oder Vergabestellen nach den Vorgaben des Wettbe-werbsregistergesetzes und damit verbunden eine Teilnahmebeschränkung an zukünftigen Vergabeverfahren nach sich ziehen. Rechtsfolgen ergeben sich ausschließlich aus den gesetzlichen Regelungen; weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. other 72200000 48311000 72230000 72250000 Ganghoferstraße 29 München 80339 DE212 DEU UNLIMITED - Integration eines optionalen KI-Scores zur Entscheidungsunterstützung

- Optional kann die manuelle Datenerfassung von HKP-Verordnungen durch den AN erfolgen, wenn diese der AG in Papierform vorliegen oder auf anderem Wege nicht vollständig digital übermittelt werden können.

- Optionale Reportingfunktion zur elektronischen Kommunikation 99 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit setzt sich der Vertrag unbefristet fort

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