16 https://san.aok.de/ ORG-0001 AOK Sachsen - Anhalt Lüneburger Str. 4 Magdeburg 39106 DEE03 DEU DE258393558 Justiziariat/Vergabestelle +49 3912878-45327 +49 3912878-845327 [email protected] ORG-0002 Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 Bonn 53113 DEA22 DEU t:022894990 +49 2289499-0 +49 2289499-400 [email protected] ORG-0003 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] 00339482-2025 100/2025 2025-05-26+02:00 2.3 eforms-sdk-1.12 eforms-sdk-1.12 32f48972-231b-49de-9a53-1f41c44a1c35 ba7ba7c8-7639-4399-beed-729b394aec84 2025-05-23+02:00 11:43:44+02:00 01 2025-05-23+02:00 32014L0024 cn-standard DEU http://www.dtvp.de/Center body-pl-ra health ORG-0001 ted-esen ORG-0003 no-eu-funds false vgv DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document exg-crim-part exg-crim-terror exg-crim-laund exg-crim-fraud exg-crim-corrpt exg-pmt-bre-tax exg-pmt-bre-ssc exg-mis-bre-soc-law exg-mis-bre-lab-law exg-sitn-insolvency exg-sitn-liq-admin exg-sitn-as-susp exg-sitn-other exg-mis-misconduct exg-mis-distortion exg-mis-partic-confl exg-mis-prep-confl exg-mis-misrepresent epo-notice epo-procurement-document ORG-0001 Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ORG-0002 DEU Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Nach dem Teilnahmewettbewerb werden maximal 5 geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur mit einem Bieter wird der Vertrag geschlossen. restricted https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5KX1 false false AOK SAN 2025 - 0015 Konzeption und Entwicklung von CRM- und CX-Software-Lösungen Die Auftraggeberin plant, einen weiteren Ausbau mit CRM- und CX-Software-Lösungen für die "Meine Gesundheitswelt" konzipieren und entwickeln zu lassen. Ziel ist es, die AOK Sachsen-Anhalt auch im digitalen Bereich als die Nummer eins in den Feldern Gesundheit, Service und gesundheitliche Aufklärung zu platzieren und dabei schonend und wirtschaftlich mit vorhandenen Ressourcen umzugehen. services Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA5KX1
Bei einer höheren Anzahl als 5 formal geeigneten Bewerbern wird eine Abschmelzung vorgenommen. Dazu erfolgt unter Zugrundelegung der Angaben des jeweiligen Bewerbers eine Bewertung anhand der Bewertungsmatrix die Ermittlung einer Gesamtpunktzahl. Die Auftraggeberin wird eine Rangfolge unter den Bewerbern anhand der erzielten Gesamtpunktzahl bilden. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl führt die Rangfolge an. Zur Angebotsabgabe werden die 5 Bewerber aufgefordert, die die höchsten Gesamtpunktzahlen erzielt haben. 72000000 72212500 72212920 Die Leistungserbringung des Auftragnehmers wird grundsätzlich am Sitz der Auftraggeberin in Magdeburg und remote stattfinden. Abweichungen sind im Einvernehmen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin möglich. Lüneburger Str. 4 Magdeburg 39106 DEE03 DEU LOT-0001 slc-abil-ref-services Bewertet wird die Anzahl von Softwareentwicklungsprojekten in den Jahren 2022 bis 2024 im Finanz- und Versicherungswesen in denen CRM- und CX-Software-Lösungen umgesetzt wurden. true poi-exa 10.0 slc-abil-ref-work Bewertet wird die Anzahl der CRM- und CX-Software-gestützten Kommunikationstools, welche mindestens 4 Jahre auf Content der gesetzlichen Krankenversicherung trainiert wurden, die in den Jahren 2022 bis 2024 bei Akteuren des Gesundheitswesens integriert wurden. true poi-exa 10.0 slc-abil-ref-supply Bewertet wird die Angabe wie viele Support-/Betriebs-Projekte im Bereich- CRM-/CX-Software-Lösungen in den Jahren 2022-2024 betreut wurden. true poi-exa 10.0 slc-stand-ins Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR; Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR; daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens 2,5 Mio.EUR, inklusive bei Verletzung von Datenschutzbestimmungen false slc-abil-staff-tech-work Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens 15 festangestellte Softwareentwickler verfügen. Diese müssen im Bereich CRM- und CX-Software-Lösungen Entwicklungserfahrung nachweisen können. Mitarbeiter mit einer Teilzeitbeschäftigung von gleich / mehr als 20h / Woche, finden vollständige Berücksichtigung. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20h / Woche, keiner Festanstellung (z.B. Freelancer) und Auszubildende finden keine Berücksichtigung false slc-sec-supply Zur Aufnahme von neuen Anforderungen sollen Anforderungsmanager kurzfristig zur Verfügung stehen. Bewertet wird die Verfügbarkeit bei neuen Anforderungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Anfrage. true poi-exa 10.0 slc-abil-facil-tools Oscare- Anbindung: Die Softwarelösung muss eine API-Schnittstelle zur SAP-Software oscare(R) zur Verfügung stellen. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. false slc-sche-qu-cert-indep Beim Einsatz von Cloud-Lösungen bzw. bei Bereitstellung Cloud basierter Dienste ist ein C5 Testat nachzuweisen oder eine Testierung/ Zertifizierung gemäß "Verordnung über gleichwertige Sicherheitsnachweise zum C5-Standard für Cloud-Computing-Dienste im Gesundheitswesen (C5-Gleichwertigkeitsverordnung - C5GleichwV)" false slc-sche-qu-cert-indep Es sind folgende Zertifizierungen nachzuweisen: ISO/IEC 27001 (Informations-Sicherheits-Management-System) und ISO/IEC 20000 (IT-Servicemanagement) und DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) Es handelt sich hierbei um Mindestanforderungen. false slc-abil-ref-services Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie über mindestens zwei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2022-2024) verfügen bzw. verfügt haben, für die bereits operativ oder auch konzeptionell, Aufträge ausgeführt wurden, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im Referenzzeitraum 2022-2024 mindestens 1 Jahr bestanden haben. Der Leistungsschwerpunkt muss auf folgenden Formaten gelegen haben: - Anforderungsmanagement CRM-/CX-Software- Lösungen oder - Entwicklung von CRM-/CX-Software- Lösungen oder - Betrieb und Support von CRM-/CX-Software- Lösungen Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. false slc-abil-ref-work Darstellung drei verschiedener Referenzprojekte bei drei verschiedenen Referenzkunden, welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2022-2024) durchgeführt wurden und die Inbetriebnahme bereits stattgefunden hat. Die Referenzprojekte 1 und 2 haben eine Softwareentwicklung für eine CRM- und CX-Software-Lösung abzubilden. Im Referenzprojekt 3 ist ein Projekt aus dem Bereich Betrieb und Support der CRM-/CX-Software- Lösungen darzustellen. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen. true poi-exa 90.0 false not-allowed no-eu-funds not-allowed false DEU SomeTenderDocID1 non-restricted-document https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5KX1/documents false late-some Die Vergabestelle entscheidet je nach Verfahrensstand und in Ausübung ihres Ermessens über die Möglichkeit der Nachforderung von fehlenden Unterlagen. epo-notice no not-allowed allowed false per-exa 50.0 quality Qualität Das Kriterium "Qualität" fließt mit insgesamt 50 % in die Gesamtwertung ein. Über ein herzureichendes Konzept können maximal 100 Punkte der Gesamtwertung erzielt werden. Die Konzeption soll insbesondere die Umsetzungs-, Deployment-, Sicherheits.-, Datenschutz- und Betriebskonzepte enthalten. Bezüglich der genauen inhaltlichen Anforderungen und die zugrundeliegenden Wertungsmaßstäbe wird auf die Aufgabenstellung und die Bewertungsmatrix der Angebotsphase verwiesen. per-exa 50.0 price Preis Um eine Vergleichbarkeit der Angebote hinsichtlich der von den Bietern angebotenen Preise zu ermöglichen, hat die Auftraggeberin die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen in Tagessätze eingeteilt. Außerdem sind Festpreise bezogen auf die Projektumsetzung, die Wartung des Gesamtsystems und ein Monitoring anzugeben. Das bietende Unternehmen mit dem besten Preis erhält die maximale Punktzahl. Von der Punktzahl der preislich nachfolgenden bietenden Unternehmen wird jeweils prozentual der Wert abgezogen, um welchen ihr Preis über dem Bestpreis liegt. Die Berechnung der Punktwerte erfolgt bis auf zwei Stellen nach dem Komma. Nähere Informationen und das Preisblatt werden in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Dasjenige bietende Unternehmen mit dem höchsten Preis in der jeweiligen Preisposition erhält 0 Punkte; es werden keine Minuspunkte vergeben. Die über den Preis maximal zu erzielende Punktzahl beträgt 100 Punkte. Die erzielte konkrete Punktzahl geht mit 50% in die Gesamtwertung ein. ORG-0001 https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5KX1 ORG-0001 Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ORG-0002 DEU false false false required true false https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA5KX1 2025-07-08+02:00 2025-06-24+02:00 10:00:00+02:00 2025-06-16+02:00 23:59:59+02:00 true 5 5 false none none AOK SAN 2025 - 0015 Konzeption und Entwicklung von CRM- und CX-Software-Lösungen Die Auftraggeberin möchte zunächst zwei Kernprojekte mit dem Auftragnehmer umsetzen, wobei Projekt 2 dabei optional ist. Mit dem Projekt 1 sucht die Auftraggeberin ein System, mit welchem sie verschiedenste E-Mail- und Brief- Kampagnen durchführen kann. Hierbei ist es wichtig, dass die Daten direkt über eine Anbindung/Schnittstelle aus dem System der Auftraggeberin (oscare(R)) gezogen werden können. Im Projekt 2 (optional) möchte die Auftraggeberin verschiedene Prozesse komplett dunkel verarbeiten. Hierzu hat sie im ersten Schritt ein Webformularcenter für alle Nutzergruppen aufgebaut. Nun sollen Formulare mit einer einfachen E-Akte auch automatisiert bearbeitet werden. Begonnen werden soll mit einem einfachen Sachbearbeitungsprozess. Die Daten müssen fertig bearbeitet in das System oscare(R) einlaufen. Über die zwei Projekte hinaus erwarten wir vom Auftragnehmer Beratung, Empfehlung, Einführung, Weiterentwicklung und Betrieb von bestehenden und neuen CRM- und CX-Software-Lösungen. services false none 72000000 72212500 72212920 Die Leistungserbringung des Auftragnehmers wird grundsätzlich am Sitz der Auftraggeberin in Magdeburg und remote stattfinden. Abweichungen sind im Einvernehmen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin möglich. Lüneburger Str. 4 Magdeburg 39106 DEE03 DEU 2025-10-01+02:00 2027-09-30+02:00 2 Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal um je ein weiteres Jahr, bis längstens 30.09.2029, zu verlängern.