not-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 RES-0001 807559.50 807559.50 selec-w TEN-0001 tenders 1 t-esubm 0 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-verif-inad-low 0 CON-0001 false false LOT-0001 win-ten-var eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation win-ten-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation TEN-0001 0 -1 no TPA-0001 LOT-0001 1 CON-0001 2026-08-27+02:00 Daimler Truck AG, 70771 Leinfelden-Echterdingen 1 TEN-0001 TPA-0001 ORG-0003 31 ORG-0001 HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Josef-Wirmer-Straße 2-8 Bonn 53123 DEA22 DEU 992-80013-14 +49 228-4463-0 [email protected] https://www.bundeskartellamt.de/ ORG-0002 Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 Bonn 53113 DEA22 DEU t:022894990 992-80013-14 +49 2289499-0 +49 2289499-163 [email protected] true large ORG-0003 Daimler Truck AG Fasanenweg 10 Leinfelden-Echterdingen 70771 DE113 DEU USt-ID Nr. DE 321281771 +49 711-84850 [email protected] ORG-0004 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] 00594698-2026 166/2026 2026-08-28+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 d0d62399-998c-4650-8428-961b34a0210b 33091098-c989-48cf-a033-3541fc2d68d2 2026-08-27+02:00 08:00:53+02:00 01 2026-08-27+02:00 32009L0081 can-standard DEU ORG-0001 ted-esen ORG-0004 false false no-eu-funds vsvgv Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 ORG-0002 ORG-0002 neg-wo-call exclusive Die HIL darf den vorliegenden Auftrag gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VSVgV i. V. m. § 14 Abs. 6 VgV analog - im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, weil der Auftrag zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten wegen seiner technischen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen, Daimler Truck AG, erbracht werden kann. Eine technisch und/oder wirtschaftlich vernünftige Alternative oder den Beschaffungsbedarf befriedigende Ersatzlösung ist nicht vorhanden und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, § 14 Abs. 6 VgV analog.
Technische Besonderheiten gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VSVgV liegen vor, wenn nur ein Unternehmen in technischer Hinsicht in der Lage ist, den Auftrag durchzuführen; dies ist beispielsweise der Fall, wenn spezielle Mittel nur diesem Unternehmen zur Verfügung stehen (BeckOK VergabeR/Glawe, 30. Ed. 31.1.2023, VSVgV § 12 Rn. 31). Diese Voraussetzungen liegen vor.
Wie unter Ziffer 4 dargelegt, verwendet die HIL im Rahmen der dezentralen Beschaffung die Materialstammdaten der Bundeswehr. Für das zu beschaffende Diagnosesystem mit der Versorgungsnummer 4910-12-423-8237 wird in der von der HIL zu beachtenden Datenbank der NSPA als Hersteller ausschließlich das Unternehmen Daimler Truck AG aufgeführt. Dies entspricht dem sog. engen VAK mit nur einem zugelassenen Hersteller. Im vorliegenden Fall ist der einzig zugelassene Hersteller des Diagnosesystems zugleich die einzige Bezugsquelle, über die die HIL dieses beziehen kann. Andere Unternehmen können den Beschaffungsgegenstand mithin nicht liefern. Der Auftrag kann somit aufgrund seiner technischen Besonderheiten nur von der Daimler Truck AG, Hersteller und zugleich einzige Bezugsquelle, erfüllt werden.
Die Entscheidung zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb im Wege der Direktvergabe resultiert auch nicht aus einer künstlichen Einschränkung der dem Beschaffungsvorhaben zugrundeliegenden Parameter, sondern aus dem Umstand, dass es für die Lieferung des beschaffungsgegenständlichen SE Sonderwerkzeugsatzes keine andere Bezugsquelle gibt beziehungsweise kein Wettbewerb vorhanden ist. Dieser würde auch nicht vergrößert, wenn die HIL die zu vergebenden Leistungen im Wege eines wettbewerblichen EU-Vergabeverfahrens ausschreiben würde. Die Vorgabe des Diagnosesystems gemäß § 15 Abs. 8 VSVgV dient darüber hinaus nicht der künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern resultiert aus objektiven technischen Gründen (vgl. Ziffer 3), die auch der reibungslosen Durchführung von Instandhaltungsleistungen dienen und letztlich auch das Funktionieren der Bundeswehr gewährleisten.
Der Auftrag sind über Liefer- und Dienstleistungen kann wegen seiner technischen Besonderheiten oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten wie zum Beispiel des Patent- oder Urheberrechts nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden. (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c VSVgV) false HIL_AE_514 Daimler Truck Diagnostics Die HIL GmbH erwägt einen Auftrag über die Lieferung von 55 Kfz Diagnosesystemen "Daimler Truck Diagnosis PAD1" (Versorgungsnummer: 4910-12-423-8237) mit dazugehörigen 55 Lizenzen mit einer jeweiligen Nutzungsdauer von 42 Monate zu vergeben.
Das Diagnosesystem dient der Instandsetzung der Bw-Fahrzeuge Dingo bei der Motorenprüfung. supplies #Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDDYDC9BYCY#
keine weiteren Informationen 38540000 anyw-cou DEU LOT-0001 false false no-eu-funds awa-cri-num eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation awa-cri-wei eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation unpublished -1 awa-cri-typ eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation awa-cri-des eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation awa-cri-nam eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation unpublished unpublished unpublished ORG-0001 Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 ORG-0002 ORG-0002 false none none HIL_AE_514 Daimler Truck Diagnostics Die HIL GmbH erwägt einen Auftrag über die Lieferung von 55 Kfz Diagnosesystemen "Daimler Truck Diagnosis PAD1" (Versorgungsnummer: 4910-12-423-8237) mit dazugehörigen 55 Lizenzen mit einer jeweiligen Nutzungsdauer von 42 Monate zu vergeben.
Das Diagnosesystem dient der Instandsetzung der Bw-Fahrzeuge Dingo bei der Motorenprüfung. supplies none 38540000 anyw-cou DEU 42 2000-01-01Z