not-max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 ten-val-low eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation ten-val-hig eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation RES-0001 -1 -1 selec-w TEN-0001 max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 tenders 1 t-esubm 1 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-verif-inad-low 0 CON-0001 false false LOT-0001 TEN-0001 false not-known TPA-0001 LOT-0001 1 CON-0001 2026-08-26+02:00 KNDS Deutschland GmbH & Co. KG, 80997 München 1 TEN-0001 TPA-0001 ORG-0003 31 ORG-0001 HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Josef-Wirmer-Straße 2-8 Bonn 53123 DEA22 DEU 992-80013-14 +49 228-4463-2312 [email protected] https://www.bundeskartellamt.de/ ORG-0002 Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 Bonn 53113 DEA22 DEU t:022894990 +49 2289499-0 +49 2289499-163 [email protected] false UBO-0001 large ORG-0003 KNDS Deutschland GmbH & Co. KG Krauss-Maffei-Str. 11 München 80997 DE21H DEU DE812586990 089-8140-5705 [email protected] ORG-0004 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] UBO-0001 DEU 00595885-2026 166/2026 2026-08-28+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 6429d2b8-da1e-46b4-91b4-825357432d59 f5d17266-1617-4c98-8889-a01161e24b1a 2026-08-27+02:00 10:25:26+02:00 01 2026-08-27+02:00 32009L0081 can-standard DEU def-cont defence ORG-0001 ted-esen ORG-0004 false false no-eu-funds vsvgv Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 neg-wo-call unsuitable Die HIL ist öffentlicher Auftraggeber und unterliegt deshalb grundsätzlich dem Vergaberecht. Bei der Instandsetzung militärischer Systeme/Geräte handelt es sich um einen verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Auftrag gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Nr. 1, Abs. 2, 3 GWB. Nach dieser Vorschrift liegt ein solcher Auftrag vor, wenn es sich um Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Militärausrüstung in allen Phasen des Lebenszyklus der Militärausrüstung einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile oder Bausätze und/oder um einen Verschlusssachenauftrag handelt. § 104 Abs. 2 GWB konkretisiert den Begriff der Militärausrüstung als jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist.
Die FLW Fernbedienbare Leichte Waffenstation kann mit unterschiedlichen Systemen ausgestattet werden: z.B. MG3 & MG5 (FLW 100), einem schweren Maschinengewehr, Kaliber 12,7 Millimeter, oder einer Granatmaschinenwaffe, 40 Millimeter (FLW 200). Die Reichweite liegt zwischen 100 und 1.600 Metern. Die FLW Fernbedienbare Leichte Waffenstation 200 ist meist auf Führungs-, Patrouillen- und Transportfahrzeugen wie dem Boxer oder dem Dingo montiert, die FLW Fernbedienbare Leichte Waffenstation 100 auch auf dem Eagle IV und ungeschützten Transportfahrzeugen.
Daher fällt die FLW 100/200 unter Ziffer ML5 a+b "Feuerleiteinrichtungen, zugehörige Überwachungs- und Alarmierungsausrüstung, einschließlich Waffenzielgeräte und Waffensteuersysteme sowie Zielerfassungs-, Zielortungs- Zielentfernungsmess- und Zielüberwachungssysteme für militärische Zwecke" der gemeinsamen Militärgüterliste der EU.
Bei der Instandsetzungsleistung handelt es sich um eine Dienstleistung. In der Konsequenz ist diese Dienstleistung als solche gem. § 104 Abs. 1 Nr. 3 GWB zu sehen, denn die hier gegenständliche Leistung betrifft Militärausrüstung "in allen Phasen" des Lebenszyklus der Ausrüstung", zu der Instandhaltung gehört.
Die Werksinstandhaltung von Systemen FLW 100/200 in der Leistungsart W82 wurde in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in der Vergabeakte SYS_596/24 ausgeschrieben. Nach Ablauf der Teilnahmefrist sind keine Teilnahmeanträge eingegangen die den Bewerbungsbedingungen entsprechen. Die Vergabe wurde gem. § 37 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV aufgehoben.
In dem vorliegenden Verfahren wählt der Auftraggeber als Verfahrensart daher nun ein Verhandlulngsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 (1) Abs. 1a (aa) VSVgV. Für die Angebotsaufforderung wird dabei auf jene Firmen zurückgegriffen, die sich bereits in vorangegangenen Teilnahmewettbewerben im Inland als technisch und kaufmännisch geeignet erwiesen haben.
Zum konkreten Verfahren wird dementsprechend die folgende Firma eingeladen:
KNDS Deutschland GmbH & Co.KG
In einem nicht offenen Verfahren oder einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder einem wettbewerblichen Dialog sind für Liefer- und Dienstleistungen nur ungeeignete Angebote oder keine Bewerbungen abgegeben worden, und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a aa VSVgV). false SYS_600/25 SYS_600/25 - Werksinstandhaltung von Systemen FLW 100/200 W82 Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzung im Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.05.2030 des Systems FLW 100/200 in der Instandhaltungsstufe 4, Leistungsart W82 mit folgenden Versorgungsnummern (VERSNR):
1005-12-376-0146 1005-12-413-8707 1090-12-379-0986 1090-12-379-0981 services #Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDDYDCZR8CZ#
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen. 7525000.00 50630000 Werk des AN Werk des AN 00000 DEA22 DEU LOT-0001 false false no-eu-funds per-exa 50.00000000 quality Ergänzende Leistungsmerkmale Lieferzeit in Arbeitstagen per-exa 50.00000000 price Preisliche Leistungsmerkmale Preis ORG-0001 Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 false fa-wo-rc none SYS_600/25 SYS_600/25 - Werksinstandhaltung von Systemen FLW 100/200 W82 Das prognostizierte Volumen beträgt 175 Systeme für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.05.2030. Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 175 Systeme in der Leistungsart W82. Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme. services none 50630000 Werk des AN Werk des AN 00000 DEA22 DEU 60 1 Sollte der Vertrag bis Vertragsende nicht vollumfänglich erfüllt sein so verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. 2000-01-01Z