not-max-val eo-int -1 RES-0001 selec-w TEN-0001 max-val eo-int -1 tenders 5 t-esubm 5 t-sme 4 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 CON-0001 LOT-0000 TEN-0001 no TPA-0001 LOT-0000 TEN-0001 CON-0001 2026-08-03+02:00 CON-0001 TEN-0001 TPA-0001 ORG-0001 29 false false http://www.evergabe-online.de/ ORG-7001 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Burg Thomas-Müntzer-Str. 5 b Burg 39288 DEE06 DEU 991-14194-55 BwDLZ Burg (IUD) +49 3921-90-2411 [email protected] ORG-7004 Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 Bonn 53113 DEA22 DEU x +49 2289499-0 +49 2289499-163 [email protected] false UBO-0001 large ORG-0001 Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG Schwiesaustr. 6 Magdeburg 39124 DEE03 DEU DE117663782 ORG-7005 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] UBO-0001 DEU 00595635-2026 166/2026 2026-08-28+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 d4cdf4b6-0c7b-493d-b779-201585d2b9eb 40c6122c-5db8-4ab3-bdad-a48bf7d31e72 2026-08-26+02:00 15:07:04+02:00 01 2026-08-26+02:00 32014L0024 can-standard DEU cga defence ORG-7001 ted-esen ORG-7005 vgv open false false 6003003933-BwDLZ Burg Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Unterhalts- und Fensterreinigung in Klietz Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Unterhalts- und Fensterreinigung in Klietz services Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. 90911000 90911300 90911200 Klietz 39524 DEE0D DEU LOT-0000 false false no-eu-funds per-exa 40.00 quality Höhe der jährlichen Planstunden. Höhe der jährlichen Planstunden per-exa 45.00 cost Gesamtnettopreis Unterhaltsreinigung Gesamtnettopreis Unterhaltsreinigung per-exa 5.00 cost Stundenverrechnungssatz für Grund- und Sonderreinigung Stundenverrechnungssatz für Grund- und Sonderreinigung per-exa 10.00 cost Gesamtnettopreis Fensterreinigung Gesamtnettopreis Fensterreinigung ORG-7001 § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html ORG-7004 true false fa-wo-rc none LOT-0000 Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Unterhalts- und Fensterreinigung in Klietz Abschluss eines Rahmenvertrages über die Unterhaltsreinigung in Klietz, ca. 1.700.000 m² jährlich Fensterreinigung in Klietz, ca. 8.700 m² jährlich services none 90911000 90911300 90911200 Klietz 39524 DEE0D DEU 2026-09-01+02:00 2030-08-31+02:00 2000-01-01+01:00