not-max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 ten-val-low eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation ten-val-hig eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation RES-0001 -1 -1 selec-w TEN-0001 max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 tenders 1 t-esubm 1 part-req 3 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-verif-inad-low 0 CON-0001 false false LOT-0001 ten-val-low eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation ten-val-hig eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation RES-0002 -1 -1 selec-w TEN-0002 max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 tenders 1 t-esubm 1 part-req 3 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-verif-inad-low 0 CON-0001 false false LOT-0002 TEN-0001 false not-known TPA-0001 LOT-0001 1 TEN-0002 false not-known TPA-0001 LOT-0002 1 CON-0001 2026-08-26+02:00 KNDS Deutschland Maintenance GmbH, 66629 Freisen 1 TEN-0001 TEN-0002 TPA-0001 ORG-0003 31 ORG-0001 HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Josef-Wirmer-Straße 2-8 Bonn 53123 DEA22 DEU 992-80013-14 +49 228-4463-2313 [email protected] https://www.bundeskartellamt.de/ ORG-0002 Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 Bonn 53113 DEA22 DEU t:022894990 +49 2289499-0 +49 2289499-163 [email protected] false UBO-0001 large ORG-0003 KNDS Deutschland Maintenance GmbH Industriegelände Freisen 66629 DEC06 DEU DE307416343 06855-91-0 [email protected] ORG-0004 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] UBO-0001 DEU 00595010-2026 166/2026 2026-08-28+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 694d6a88-9cab-4cfc-93b9-2b3e776b771b 8463bc66-1eac-4af5-96d6-c7a95e439499 2026-08-27+02:00 10:15:47+02:00 01 2026-08-27+02:00 32009L0081 can-standard DEU def-cont defence ORG-0001 ted-esen ORG-0004 false false no-eu-funds vsvgv Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 neg-w-call false false SYS_599/25 SYS_599/25 - Werksinstandhaltung von Systemen Fennek JFST & Späh 1A2 W86 Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzung im Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.05.2028 des Systems Fennek JFST & Späh 1A2 in der Instandhaltungsstufe 4 mit folgenden Versorgungsnummern (VERSNR):
2355-12-382-4111 2355-12-382-4113 2355-12-408-5162 2355-12-408-5160 services #Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDDYDCSXR4P#
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen. 50630000 Werk des AN Werk des AN 00000 DEA22 DEU LOT-0001 false false no-eu-funds per-exa 50.00000000 quality Ergänzende Leistungsmerkmale Lieferzeit in Arbeitstagen per-exa 50.00000000 price Preisliche Leistungsmerkmale Preis ORG-0001 Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 false fa-wo-rc none 1 Fennek JFST & Späh 1A2 Das prognostizierte Volumen beträgt 31 Systeme für den Zeitraum vom 01.05.2025 bis 31.05.2028. Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 6 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 35 Systeme in der Leistungsart W86 und 6 Systeme in der Leistungsart W82. Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme. services Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Soweit wirtschaftlich vertretbar, sollen die Bieter den Zuschlag jeweils nur auf ein Los erhalten. Die tragenden Ziele der Losbildung und der Zuschlagslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt. none 8080000.00 50630000 Werk des AN Werk des AN 00000 DEA22 DEU 36 Optional können zusätzlich maximal bis zu 4 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 6 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. 1 Sollte der Vertrag bis Vertragsende nicht vollumfänglich erfüllt sein oder hat der AG die Optionen ausgelöst, so verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. LOT-0002 false false no-eu-funds per-exa 50.00000000 quality Ergänzende Leistungsmerkmale Lieferzeit in Arbeitstagen per-exa 50.00000000 price Preisliche Leistungsmerkmale Preis ORG-0001 Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 false fa-wo-rc none 2 Fennek JFST & Späh 1A2 Das prognostizierte Volumen beträgt 16 Systeme für den Zeitraum vom 01.05.2025 bis 31.05.2028. Optional können zusätzlich maximal bis zu 2 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 3 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 18 Systeme in der Leistungsart W86 und 3 Systeme in der Leistungsart W82. Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme. services Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Soweit wirtschaftlich vertretbar, sollen die Bieter den Zuschlag jeweils nur auf ein Los erhalten. Die tragenden Ziele der Losbildung und der Zuschlagslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt. none 50630000 Werk des AN Werk des AN 00000 DEA22 DEU 36 Optional können zusätzlich maximal bis zu 2 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden. Optional können zusätzlich maximal bis zu 3 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. 1 Sollte der Vertrag bis Vertragsende nicht vollumfänglich erfüllt sein oder hat der AG die Optionen ausgelöst, so verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. 2000-01-01Z