not-max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 ten-val-low eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation ten-val-hig eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation RES-0001 -1 -1 selec-w TEN-0002 max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 tenders 1 t-esubm 1 part-req 1 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-verif-inad-low 0 CON-0001 false false LOT-0001 ten-val-low eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation ten-val-hig eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation RES-0002 -1 -1 selec-w TEN-0001 max-val eo-int Geheimhaltungswürdige Bieterinformation -1 tenders 1 t-esubm 1 part-req 1 t-oth-eea 0 t-no-eea 0 t-verif-inad 0 t-verif-inad-low 0 CON-0001 false false LOT-0002 TEN-0001 false not-known TPA-0001 LOT-0002 1 TEN-0002 false not-known TPA-0001 LOT-0001 1 CON-0001 2026-08-26+02:00 KNDS Deutschland Gmbh & Co. KG, 80997 München 1 TEN-0001 TEN-0002 TPA-0001 ORG-0003 31 ORG-0001 HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Josef-Wirmer-Straße 2-8 Bonn 53123 DEA22 DEU 992-80013-14 +49 228-4463-2311 [email protected] https://www.bundeskartellamt.de/ ORG-0002 Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 Bonn 53113 DEA22 DEU t:022894990 992-80013-14 +49 2289499-0 +49 2289499-163 [email protected] false UBO-0001 http://www.knds.de large ORG-0003 KNDS Deutschland Gmbh & Co. KG Krauss-Maffei-Straße 11 München 80997 DE21H DEU DE812586990 089 8140-50 [email protected] ORG-0004 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] UBO-0001 DEU 00594463-2026 166/2026 2026-08-28+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 292b789b-3939-460b-a128-3d1e37472087 47c7a761-2b8c-4083-ab85-b1231a4f3df9 2026-08-27+02:00 10:35:20+02:00 01 2026-08-27+02:00 32009L0081 can-standard DEU def-cont defence ORG-0001 ted-esen ORG-0004 false false no-eu-funds vsvgv Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 neg-w-call false false SYS_618/25 Werkinstandhaltung von System KPz Leopard 2 A6 + A7 W86, W82 Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzung im Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2027 des Systems KPz Leopard 2 A6 + A7 in der Instandhaltungsstufe 4 mit folgenden Versorgungsnummern (VERSNR):
2350-12-409-5801 2350-12-409-5795 2350-12-406-0481 2350-12-416-8772 2350-12-427-9280 services #Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDDYDCZZH9U#
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden.
Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen. 50630000 Werk des AN DEA22 DEU LOT-0001 false false no-eu-funds per-exa 50.00000000 quality Ergänzende Leistungsmerkmale Lieferzeit in Arbeitstagen per-exa 50.00000000 price Preisliche Leistungsmerkmale Preis ORG-0001 Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 false fa-wo-rc none 1 KPz Leopard 2 A6 + A7 - Los 1 Das prognostizierte Volumen beträgt 8 Systeme für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2027.
Optional können zusätzlich maximal bis zu 3 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden.
Bei Bedarf können zusätzlich maximal bis zu 2 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden.
Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 11 Systeme in der Leistungsart W86 und 2 Systeme in der Leistungsart W82.
Optional kann die Rahmenvereinbarung bis zum 31.05.2028 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt beträgt 8 Systeme in der Leistungsart W86 sowie bei Bedarf 2 Systeme in der Leistungsart W82. Zusätzlich können optional maximal bis zu 3 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden (Mengenoption).
Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 11 Systeme in der Leistungsart W86 und 2 Systeme in der Leistungsart W82
Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme. services Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Soweit wirtschaftlich vertretbar, sollen die Bieter den Zuschlag jeweils nur auf ein Los erhalten.
Die tragenden Ziele der Losbildung und der Zuschlagslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt. none 5720000.00 50630000 Werk des AN DEA22 DEU 2026-08-26+02:00 2027-05-31+02:00 Zusätzlich können Optionen bis zu maximal 3 Systemen in der Leistungsart W86 beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme. (Mengenoption)
Optional kann die Rahmenvereinbarung kann einmalig um einen Zeitraum von einem Jahr, längstens jedoch bis zum 31.05.2028 verlängert werden (Verlängerungsoption).
Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt 8 Systeme in der Leistungsart W86 und bei Bedarf 2 Systeme in der Leistungsart W82.
Zusätzlich können während des Verlängerungszeitraums, längstens jedoch längstens bis zum 31.05.2028 optional bis zu 3 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden (Mengenoption) Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme. 1 Optional kann die Rahmenvereinbarung bis zum 31.05.2028 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt beträgt 13 Systeme in der Leistungsart W86 sowie bei Bedarf 4 Systeme in der Leistungsart W82. Zusätzlich können optional maximal bis zu 6 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden (Mengenoption).
Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 19 Systeme in der Leistungsart W86 und 4 Systeme in der Leistungsart W82 LOT-0002 false false no-eu-funds per-exa 50.00000000 quality Ergänzende Leistungsmerkmale Lieferzeit in Arbeitstagen per-exa 50.00000000 price Preisliche Leistungsmerkmale Preis ORG-0001 Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ORG-0002 false fa-wo-rc none 2 KPz Leopard 2 A6 + A7 - Los 2 Das prognostizierte Volumen beträgt 5 Systeme für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2027.
Optional können zusätzlich maximal bis zu 3 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden.
Bei Bedarf können zusätzlich maximal bis zu 2 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden.
Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 8 Systeme in der Leistungsart W86 und 2 Systeme in der Leistungsart W82.
Sobald die Obergrenze erreicht ist verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme. services Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Soweit wirtschaftlich vertretbar, sollen die Bieter den Zuschlag jeweils nur auf ein Los erhalten.
Die tragenden Ziele der Losbildung und der Zuschlagslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt. none 4400000.00 50630000 Werk des AN DEA22 DEU 2026-08-26+02:00 2027-05-31+02:00 Zusätzlich können Optionen bis zu maximal 3 Systemen in der Leistungsart W86 beauftragt werden.
Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme. (Mengenoption)
Optional kann die Rahmenvereinbarung kann einmalig um einen Zeitraum von einem Jahr, längstens jedoch bis zum 31.05.2028 verlängert werden (Verlängerungsoption).
Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt 5 Systeme in der Leistungsart W86 und bei Bedarf 2 Systeme in der Leistungsart W82.
Zusätzlich können während des Verlängerungszeitraums, längstens jedoch längstens bis zum 31.05.2028 optional bis zu 3 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden (Mengenoption) Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme. 1 Optional kann die Rahmenvereinbarung bis zum 31.05.2028 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt beträgt 13 Systeme in der Leistungsart W86 sowie bei Bedarf 4 Systeme in der Leistungsart W82. Zusätzlich können optional maximal bis zu 6 Systeme in der Leistungsart W86 beauftragt werden (Mengenoption).
Die Obergrenze für diesen Zeitraum beträgt 19 Systeme in der Leistungsart W86 und 4 Systeme in der Leistungsart W82 2000-01-01Z