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Germany – Internet service providers ISP – 1607-DE-Breitbandanbindung DMZ Bördeland — BWI GmbH (DEU)

BWI GmbH · EU Tenders Electronic Daily (TED)
EU TED (Tenders Electronic Daily) · Contracts · License: Open Access
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european union, public procurement, eu tender, ted, tenders electronic daily, 627740-2026, BWI GmbH, DEU, services, cn-standard, 72411000, DEU

18 false false https://www.bwi.de ORG-7001 BWI GmbH Karl-Legien-Str. 192 Bonn 53117 DEA22 DEU 992-80159-61 +49 22259880 +49 2225988103368 [email protected] https://www.bundeskartellamt.de ORG-7004 Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 Bonn 53113 DEA22 DEU Vergabekammer des Bundes +49 2289499-0 +49 2289499-163 [email protected] ORG-7005 Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Bonn 53119 DEA22 DEU 0204:994-DOEVD-83 +49228996100 [email protected] 00627740-2026 176/2026 2026-09-11+02:00 2.3 eforms-sdk-1.13 eforms-sdk-1.13 e3e5b4be-e432-4d06-acd4-e2ce92f7bdd5 1ffe0a2b-ab04-41a0-a02c-78aeed417f8b 2026-09-09+02:00 16:25:19+02:00 01 2026-09-09+02:00 32009L0081 cn-standard DEU pub-undert ORG-7001 ted-esen ORG-7005 vsvgv epo-notice epo-procurement-document epo-sub-espd exg-sitn-other Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-crim-corrpt Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-crim-part Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-mis-distortion Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-mis-bre-env-law Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-crim-laund Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-crim-fraud Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-crim-traffick Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-sitn-insolvency Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-mis-bre-lab-law Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-sitn-liq-admin Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-mis-misrepresent Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-mis-partic-confl Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-mis-prep-confl Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-mis-misconduct Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-mis-sanction Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-mis-bre-soc-law Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-pmt-bre-ssc Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-sitn-as-susp Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-pmt-bre-tax Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-crim-terror Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. exg-natl-bre-nat-law Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. neg-w-call false 1607-DE-Breitbandanbindung DMZ Bördeland 1607-DE-Breitbandanbindung DMZ Bördeland Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt einen Rahmenvertrag für die Weiterführung und Skalierung des Internettransitzugangs mit bis zu 500 Gbit/s am Standort Bördeland in Höhe von 14.869.161,11 € Euro (netto) bis zu 22.303.741,67 Euro (netto) (Obergrenze) im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teil-nahmewettbewerb nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 7 Jahren (3 Jahre Grundlaufzeit, mit 4-maliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) abgeschlossen.

Der Auftragnehmer (AN) soll der BWI als Dienstleistung eine IP-Transit-Breitbandleitung zum Internet für das Rechenzentrum Bördeland bereitstellen. Dazu gehört die Bereitstellung eines Blackholing-Verfahrens als ISP-Verfahren (Verfahren des Internet-Service-Provider) für den Schutz gegen DDoS Angriffe.

Unter dem Blackholing Verfahren versteht man ein automatisches Umleiten von Denial of Service- (DoS) und Distributed Denial of Service- (DDoS) Angriffen auf ein sogenanntes Blackhole (schwarzes Loch), damit diese Angriffe ins Leere laufen. Damit wird vermieden, dass solche IT-Angriffe Auswirkungen auf die Internetleitungen und -leistungen sowie die daran angeschlossene DMZ (DeMilitarisierte Zone als Sicherheitsübergang) samt nachgelagerten IT-SysBw-Netzwerk haben. Das Blackholing-Verfahren ist ein Provider-Verfahren, das an die jeweilige Providertechnologie gebunden ist. Die Leistung selbst wird ausnahmslos in der IT-Infrastruktur des gleichen ISPs bereitgestellt. services 72411000 Biere (Bördeland) 39221 DEE0C DEU LOT-0000 slc-suit-reg-trade Alle Eignungskriterien sind unter folgendem Direktlink abrufbar: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19f6f048774-6fe061fd5bdd0828 false false none not-allowed no-eu-funds nyk false allowed false DEU TenderDoc non-restricted-document https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f6f048774-6fe061fd5bdd0828 Siehe Ziffer 9 des Rahmenvertrages. epo-notice false late-all Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. none none no performance Siehe Rahmenvertrag. allowed not-allowed per-exa 100.00 price Preis Angebotspreis ORG-7001 https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f6f048774-6fe061fd5bdd0828 ORG-7001 Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ORG-7004 DEU true true allowed false 2026-10-12+02:00 12:00:00+02:00 false 1 fa-wo-rc LOT-0000 1607-DE-Breitbandanbindung DMZ Bördeland Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt einen Rahmenvertrag für die Weiterführung und Skalierung des Internettransitzugangs mit bis zu 500 Gbit/s am Standort Bördeland in Höhe von 14.869.161,11 € Euro (netto) bis zu 22.303.741,67 Euro (netto) (Obergrenze) im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teil-nahmewettbewerb nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 7 Jahren (3 Jahre Grundlaufzeit, mit 4-maliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) abgeschlossen.

Der Auftragnehmer (AN) soll der BWI als Dienstleistung eine IP-Transit-Breitbandleitung zum Internet für das Rechenzentrum Bördeland bereitstellen. Dazu gehört die Bereitstellung eines Blackholing-Verfahrens als ISP-Verfahren (Verfahren des Internet-Service-Provider) für den Schutz gegen DDoS Angriffe.

Unter dem Blackholing Verfahren versteht man ein automatisches Umleiten von Denial of Service- (DoS) und Distributed Denial of Service- (DDoS) Angriffen auf ein sogenanntes Blackhole (schwarzes Loch), damit diese Angriffe ins Leere laufen. Damit wird vermieden, dass solche IT-Angriffe Auswirkungen auf die Internetleitungen und -leistungen sowie die daran angeschlossene DMZ (DeMilitarisierte Zone als Sicherheitsübergang) samt nachgelagerten IT-SysBw-Netzwerk haben. Das Blackholing-Verfahren ist ein Provider-Verfahren, das an die jeweilige Providertechnologie gebunden ist. Die Leistung selbst wird ausnahmslos in der IT-Infrastruktur des gleichen ISPs bereitgestellt. services false none 72411000 Biere (Bördeland) 39221 DEE0C DEU 36 Vertragsverlängerung 4 Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung 4 Mal um 12 Monate verlängert werden (Verlängerungsoption). Der Auftraggeber hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, diese Optionen in Anspruch zu nehmen.

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